Anerkennung von Prüfungsleistungen

·         Die Prüfung der Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt nach der Immatrikulation. Die Anerkennung von Leistungen für den Schwerpunktbereich ist erst nach der bestandenen Zwischenprüfung möglich.

·         Eine selektive Anerkennung ist möglich.

·         Die Anerkennung anderer Leistungen als der Zwischenprüfung muss im Einzelfall geprüft werden. Ausschlaggebend ist ob die Veranstaltung im Wesentlichen dieselben Kompetenzen vermittelt, wie eine vergleichbare Veranstaltung an der Universität Münster. Beispielsweise sollten Hausarbeiten bereits im Bachelor absolviert werden.

·         Für die Prüfung der Anerkennung benötigt die zuständige Stelle ein Transkript (Leistungsübersicht) und eine Kursbeschreibung per Mail von der individuellen Universitätsmailadresse (Nutzerkennung@uni-muenster.de).

·         Für die Anerkennung benötigt das Prüfungsamt einige Unterlage:

o   Die QISPOS-Leistungsübersicht

o   Ggf. eine WiLMa 1-Leistungsübersicht

o   ggf. die Hausarbeit aus dem Integrationsmodul und Bewertung (wenn es sich um eine juristische Hausarbeit gehandelt hat) zur Prüfung der Anerkennung als Zusatzhausarbeit

o   den Seminarschein (Laufzettel, auf dem die Bewertung der mündlichen und schriftlichen Leistung in JAG-Noten vermerkt ist) oder die Voten mit den entsprechenden Anlagen.

·         Nähere Informationen zur Anerkennung findest du auf der Website des Prüfungsamts.