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  5. Können Zeitschriften entliehen werden?

Es sind nur Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, sowie Akademische Rätinnen und Räte der WWU in beschränktem Umfang ausleihberechtigt.

Ausgenommen von der Ausleihe sind aktuelle Zeitschriftenhefte, gebundene Zeitschriftenjahrgänge sowie auch Loseblattwerke .

 

    • Wer kann die Bibliothek benutzen? - Copy
    • Wer kann die Bibliothek benutzen?
    • Kann ich Werke ausleihen? Was bedeutet Präsenzbibliothek?
    • Wo finde ich die Zeitschriftenhefte des aktuellen Jahrgangs im RWS I und RWS II, sowie in der Zivilrechtlichen Bilbiothek?
    • Können Zeitschriften entliehen werden?
    • Kann ich den Schönfelder und Sartorius mit an meinen Arbeitsplatz nehmen?
    • Kann ich Bücher aus dem RWS I mit in die Steuerrechtsbibliothek mitnehmen, um dort zu lernen?
    • Kann ich auch außerhalb des Hochschulstandortes auf die lizensierten Datenbanken zugreifen?
    • Meine E-Mails mit den eingescannten Dokumenten kommen nicht bei mir an. Was habe ich falsch gemacht?
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Kontakt

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Universitätsstraße 14–16
48143 Münster

Tel.: +49 251 83-22710
Fax: +49 251 83-22725
dekan03@uni-muenster.de

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