Die rechtswissenschaftlichen Bibliotheken sind Präsenzbibliotheken, das heißt, die Medien können nur innerhalb der Bibliothek genutzt werden.
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Akademische Rätinnen und Räte sind berechtigt, gegen Ausfüllen eines Leihscheines in beschränktem Umfang Schriften zu entleihen. Die neuen Leihscheine liegen an den Aufsichten aus.
Ausgenommen von der Ausleihe sind Zeitschriften und Loseblattwerke.