Vortragsveranstaltung der Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht gemeinsam mit OLG Hamm, LG Münster und RAK Hamm


Die Regelungen über die „Videoverhandlung“ werden reformiert. Das Inkrafttreten des in der parlamentarischen Beratung befindlichen „Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fach gerichtsbarkeiten“, RegE BT-Drs. 20/8095, steht bevor. Die Neufassung des seit 2001 geltenden § 128a ZPO wird die Möglichkeiten des Einsatzes von Videokonferenztechnik deutlich erweitern. Videoverhandlungen können künftig nicht nur gestattet, sondern auch vom Gericht angeordnet werden. Neu geregelt wird auch die Beweisaufnahme per Bild- und Tonübertragung (§ 284 ZPO-E). Damit verbundene Erleichterungen werden zwar von Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft begrüßt. Die Umsetzung stellt nicht nur in technischer Hinsicht eine Herausforderung dar. Das gilt für die Einhaltung der Verfahrensgrundsätze ebenso wie für die Bewältigung von Folgeproblemen.

Darüber diskutieren
Dr. Susann Göertz, RiOLG Hamm,
RA Hans Ulrich Otto, Präsident RAK Hamm,
Dr. Michael Overbeck, RiLG Münster,
Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster.
 

Sie sind herzlich eingeladen an der Vortragsveranstaltung teilzunehmen! Anmelden können Sie sich auf indico.uni-muenster.de.

Eckdaten:
Datum: 15.11.2023
Zeit: 17 Uhr, s.t.
Ort: in Präsenz oder online via Zoom (Der Veranstaltungsort wird nach Anmeldeort mitgeteilt.)