
Im Rahmen des von Prof. Dr. Moritz Vormbaum moderierten Kriminalwissenschaftlichen Kolloquiums hielt Lars Bachler, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, am 25. Mai einen Vortrag zum Thema „Das VStGB in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Praxis der Oberlandesgerichte“.
Ausgangspunkt seines Vortrages waren zwei sogenannte IS-Rückkehrerinnen-Fälle, die Herr Bachlers Senat gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG erstinstanzlich zu entscheiden hatte. Die „IS-Rückkehrerinnen“ sind zumeist deutsche Staatsangehörige, die sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) in Syrien oder im Irak angeschlossen hatten und nach dessen militärischer Niederlage nach Deutschland zurückkehrten beziehungsweise aus kurdischen Internierungslagern zurückgeholt wurden.
Neben terrorismusstrafrechtlichen Tatbeständen werden den IS-Rückkehrerinnen häufig auch eine Reihe von Völkerstraftaten zur Last gelegt, die Herr Bachler in seinem Vortrag vorstellte. Beispielsweise wird der Bezug von durch den IS erbeutete Wohnungen regelmäßig als Kriegsverbrechen gegen Eigentum gemäß § 9 Abs. 1 VStGB verfolgt. Einen anderen Schwerpunkt bildet die rechtliche Erfassung von Verbrechen an JesidInnen.
Neben diesen materiellrechtlichen Aspekten befasste sich Herr Bachler mit strafprozessualen Fragen und gab eindrucksvolle Einblicke in die Schwierigkeit, Auslandssachverhalte mit völkerstrafrechtlichem Hintergrund aufzuklären.
Die sich an den Vortrag anschließende rege Diskussion behandelte unter anderem strafvollstreckungsrechtliche Fragen, da bei erstinstanzlicher Zuständigkeit der Oberlandesgerichte die Besonderheit besteht, dass diese die Aufgaben der Strafvollstreckungskammern wahrnehmen (§ 462a Abs. 5 StPO).
Die nächsten Kriminalwissenschaftlichen Kolloquien finden im Wintersemester 2025/26 statt. Termine, Referierende und Themen werden noch bekanntgegeben.