Stefan Peitscher seit 20 Jahren Lehrbeauftragter an der Universität Münster

Rechtsanwalt Stefan Peitscher lehrt seit inzwischen mehr als 20 Jahren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Semesterweise finden seine Veranstaltungen zum anwaltlichen Berufsrecht statt. Der Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Hamm und Autor einschlägiger Standardwerke vermag sein Wissen und umfassende Erfahrung vor allem an Studierende im Schwerpunktbereichsstudium weiterzugeben. Tatsächlich ist der Nachweis der Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts (spätestens) Voraussetzung für die Anwaltszulassung. Aber erst im Rahmen der Neufassung von § 43f Abs. 2 BRAO im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber die Bedeutung hervorgehoben, die dieses Rechtsgebiet bereits in der universitären Ausbildung hat. Dies hat Stefan Peitscher freilich schon vor zwei Jahrzehnten erkannt und hierfür vorausschauend ein Lehrkonzept entwickelt. Zugleich hat er an der Einrichtung der Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht der Universität Münster mitgewirkt. Die Rechtwissenschaftliche Fakultät bringt ihre Dankbarkeit für dieses außerordentlich erfolgreiche Wirken nun mit der Verleihung des Fakultätspokals zum Ausdruck.