Ringvorlesung „75 Jahre Grundgesetz – Der Verfassungsstaat in der Bewährung"

Als Organisator der Ringvorlesung begrüßte Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Geschäftsführender Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts, im gutgefüllten großen Hörsaal des Juridicums zunächst Ehrengäste, Studierende und Professorenschaft sowie die zahlreichen Hörer aus der Stadtgesellschaft.

In seiner Einführung formulierte er als Ziel der Ringvorlesung, dass mit den „Tiefenbohrungen“ der Einzelvorträge die Bestimmungen des Grundgesetzes auf ihre Tauglichkeit angesichts aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen überprüft werden sollten. Dafür werde insbesondere auch zur Diskussion nach den Vorträgen eingeladen.

 

 

Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels wies im Rahmen seines Grußwortes auf die Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG hin. Der Staat habe für eine ausreichende Alimentation der Wissenschaft, insbesondere auch der Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften zu sorgen, damit die Wissenschaftsfreiheit im vollen Umfang zur Geltung kommen könne. Dabei müsse Wissenschaft gerade auch aus dem Erkenntnisinteresse heraus, also „zweckfrei“ betrieben und finanziert werden. Gleichzeitig appellierte er an die anwesenden Hochschullehrenden, die Wissenschaftsfreiheit als Privileg und Verpflichtung zugleich zu begreifen. Es müsse sichergestellt werden, dass in den Räumlichkeiten der Universität frei gesprochen und gedacht werden könne.

 

Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Peter Oestmann, skizzierte in seinem Grußwort die Kulisse, vor deren Hintergrund das Grundgesetz 1949 geschaffen wurde – von personellen Kontinuitäten in der Besetzung der Staatsämter bis hin zu einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen eines Arbeiters von 237 DM.

 

 

 

Den Eröffnungsvortrag hielt Prof. Dr. Fabian Wittreck, der zum Thema „Die Dritte Gewalt – Anker oder Achillesferse des Grundgesetzes“ referierte. Er erkannte zu Anfang des Vortrags an, dass noch im Rahmen der Feierlichkeiten zu 60 Jahren Grundgesetz bestimmte kritische Fragen nicht gestellt worden seien – vor allem die nach der Missbrauchsgefahr – und verglich dies mit der „Behaglichkeit einer Hobbithöhle“.

Diese Missbrauchsgefahren zeigte er nun auf und forderte dabei etwa, zentrale Normen des BVerfGG in das Grundgesetz zu übernehmen. Weiterhin appellierte er, dass die Instrumente der wehrhaften Demokratie gegen Bedrohungen des Verfassungsstaates auch eingesetzt werden müssen. Schließlich komme aber auch den Bürgerinnen und Bürgern eine Rolle zu, sie müssten sich selbst wehren und die Demokratie und den Verfassungsstaat verteidigen.

An den Vortrag schloss sich wie üblich eine Diskussion der Studierenden und Hochschullehrenden mit dem Vortragenden an, wobei insbesondere die Übernahme einiger Normen des BVerfGG in das Grundgesetz kontrovers diskutiert wurde.

Die Ringvorlesung findet im Sommersemester 2024 montags von 18 – 20 Uhr (c. t.) im Hörsaal J 4 im Juridicum statt. Am kommenden Montag, den 15. 4., referiert Prof. Dr. Oliver Lepsius zum Thema „Selbstkontrolle oder Fremdkontrolle: Wie wirkt Verfassungsrecht?“.

Die Vortragstitel der einzelnen Termine können Sie dem Kalender der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster entnehmen.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.