Die Rechtswissenschaftliche Fakultät feiert alte und neue Absolventen

44 Doktoranden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät haben am Freitag, den 11. November 2016 ihre Doktorurkunde in der Aula des Schlosses erhalten. Insgesamt haben 89 Absolventen im letzten Winter- und Sommersemester ihre Promotion abgeschlossen. Neben den Absolventen des letzten Jahres waren ebenfalls viele Gold- und Silberdoktoren der Einladung der Fakultät gefolgt und zeigten so die bleibende Verbundenheit mit ihrer Universität – 50 oder 25 Jahre nach ihrer Promotion.

Beim Vorempfang im Juridicum, der vor der eigentlichen Promotionsfeier stattfand, begrüßte der Dekan Prof. Dr. Janbernd Oebbecke die Gold- und Silberdoktoren. Der Dekan erzählte in seiner Begrüßungsrede, was sich in dieser Zeit verändert hat und was gleichgeblieben ist. Er erklärte die Bachelor-Studiengänge und ging auf das Exzellenzcluster Religion und Politik sowie die neuen Forschungsinstitute ein. Er übergab das Wort an Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, der sich in seinem theorieorientierten Vortrag „Religiöse Pluralität als Herausforderung der Rechtswissenschaft“ mit den rechtlichen Entscheidungen und der Tauglichkeit bisheriger Regulierungskonzepte in diesem Bereich auseinandersetzte. Prof. Dr. Mark Deiters hielt anschließend einen Vortrag über „§ 153a StPO und die Versuchungen der Strafrechtspraxis“ und ging auf die Bedeutung dieser umstrittenen Vorschrift ein. Bei einem Sektempfang konnten die „Alt-Doktoren“ noch etwas in Erinnerungen schwelgen, bis sie sich auf den Weg ins Schloss machten.

Prof. Dr. Hinnerk Wißmann

Prof. Dr. Mark Deiters

Die Promotionsfeier in der Aula des Schlosses wurde ebenfalls von Prof. Dr. Oebbecke eröffnet, der die diese als „einen der Höhepunkte des akademischen Jahres“ bezeichnete und den 89 Doktoranden, die die Promotion im letzten Jahr abgeschlossen haben - 17 von ihnen mit „summa cum laude“ - herzlich gratulierte. Er erklärte, dass wenige von ihnen den akademischen Weg wählen würden, doch leiste ihre Doktorarbeit einen Beitrag zum Erkenntnisfortschritt in der Rechtswissenschaft. Er stellte sodann den Festredner, Dr. Gernot Schlebusch, selber Golddoktor der Fakultät, vor.

Prof. Dr. Janbernd Oebbecke

Dr. Schlebusch dankte in seiner Festrede dem Dekan und den Mitgliedern der Fakultät für die Einladung – sie sei für ihn eine Gelegenheit, einen Einblick in den heutigen akademischen Betrieb zu bekommen und einen Blick zurück auf das Studium und die Promotion zu werfen. Er erzählte von seiner Promotion und dem anschließenden Berufsweg, wobei er betonte, dass das Thema der Doktorarbeit keineswegs berufsbestimmend sei. Ihm selbst sei während des Referendariats bewusst geworden, womit er sich beruflich beschäftigen wollte. Er gratulierte den neuen Absolventen und sprach die Hoffnung aus, „dass Sie in 50 Jahren ebenso glücklich auf Ihren Lebensweg zurückschauen können, wie wir Golddoktoren es heute tun.“ Nach der Festrede überreichte Prof. Dr. Oebbecke die Gold- und Silberdoktorenurkunden. DaHea Joung von der Musikhochschule Münster sorgte während der Feier für musikalische Beiträge am Klavier.

Dr. Gernot Schlebusch

Nach der Überreichung der Doktorurkunden an die 44 anwesenden Absolventen gab Prof. Dr. Reiner Schulze, ehemaliger Vorsitzender der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, die Nominierung für den Dissertationspreis der Universität Münster bekannt. Er gab zu, dass die Wahl unter den vielen herausragenden Arbeiten nicht leicht gefallen sei. Als besonders herausragend und von der Kommission als eine, einer Habilitationsschrift gleichkommende Arbeit, bewertet, wurde die Dissertation von Alexander Milstein mit dem Titel „Territorialer Zusammenhalt und Daseinsvorsorge“ für den Dissertationspreis nominiert. Er hat laut Prof. Dr. Schulze mit seiner Doktorarbeit zum Thema "Raumentwicklung" eine theoretisch fundierte Grundlegung dieses rechtlichen Feldes geliefert, die nicht nur Experten, sondern allen Anwesenden Anregungen geben könne. Die Dissertationspreise aller Fachbereiche werden von dem Rektor der Universität im Rahmen des Neujahrsempfangs verliehen.

Alexander Milstein und Prof. Dr. Reiner Schulze

Im Anschluss fand die Verleihung des diesjährigen Harry-Westermann-Preises durch Prof. Dr. Dirk Ehlers, Vorsitzenden des Kuratoriums der gleichnamigen Stiftung, statt. Der Harry-Westermann-Preis ist nach dem 1986 verstorbenen münsterschen Juristen Prof. Dr. Harry Westermann benannt und wird seit 1990 jährlich für herausragende Doktorarbeiten an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verliehen. Prof. Dr. Ehlers sprach über die Herausforderungen, die die Stiftung mit den Preisgeldern hat und erwähnte in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Dr. Paul-Otto Faßbender, der für seinen Einsatz im September die Universitätsmedaille erhielt.

Der mit 1.000 Euro dotierte erste Harry-Westermann-Preis ging an Erik Duesberg für seine Dissertation „Der Tatbegriff in §§ 3 und 9 Abs. 1 StGB – Erkenntnisse aus einer Analyse der Anwendbarkeit deutschen Glücksspielstrafrechts auf virtuelle Offshore-Glücksspielangebote“. Den zweiten, mit 800 Euro dotierten Preis, erhielt Niklas Cordes, dessen Dissertation den Titel „Compliance als Unternehmensorganisationspflicht in der GmbH - Gesellschaftsrechtliche Binnenstruktur unter organisatorischen Einflüssen des Ordnungswidrigkeiten- und Deliktsrechts“ trug. Frederike Kolbe („Freiheitsschutz vor staatlicher Gesundheitssteuerung. Grundrechtliche Grenzen paternalistischen Staatshandelns unter Einbezug steuerungstheoretischer Grundlagen) und Christopher Danwerth („Das Finanztransfergeschäft als Zahlungsdienst - Herausforderungen für Aufsicht, Rechtsprechung und Praxis im Lichte europäischer Rechtsetzung“) erhielten jeweils ein Preisgeld von 600 Euro.

Frederike Kolbe,  Niklas Cordes,  Erik Duesberg, Christopher Danwerth, Prof. Dr. Dirk Ehlers

Beim nachfolgenden Sektempfang im Foyer des Schlosses gab es für die „neuen“ und „alten“ Absolventen die Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen und den Abend ausklingen zu lassen.