Die Mitnahme von Medien aus dem RWS I in die Institutsbibliothek für Steuerrecht ist nicht gestattet. Ebenso dürfen keine Medien der Steuerrechtsbibliothek mit in das Seminar genommen werden.
Die Institutsbibliothek Steuerrecht darf nur zur Recherche und Studium bezüglich des Steuerrechts genutzt werden.