Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (kurz FFA) wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Kooperation mit dem Sprachenzentrum der Universität Münster in den Fachsprachen Englisch, Französisch und Spanisch angeboten.

Bei der FFA handelt es sich um einen rechtswissenschaftlichen Zusatzstudiengang welcher hauptsächlich von muttersprachlichen Juristinnen und Juristen unterrichtet wird. Mit einem Umfang von 30 ECTS, dauert die FFA in der Regel vier Semester und kann neben einem rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Münster (Rechtswissenschaft, Politik und Recht, Wirtschaft und Recht) absolviert werden.

Ziele des Studienganges sind die Vertiefung der jeweiligen Sprachkenntnisse und das Studium der Grundlagen des englischen, französischen, spanischen oder internationalen Rechts. Die FFA International Law ist hierbei eine Fachrichtung der englischsprachigen FFA. Genaures entehmen Sie bitte der Seite Während der FFA.

Das verpflichtende Auslandspraktikum gewährt spannende Einblicke in fremde Rechtsgebiete und Kulturen, mit denen beim üblichen Studium eher selten Berührungspunkte entstehen. Nach erfolgreichem Abschluss der FFA erhalten die Studierenden ein Zertifikat.

Kontakt

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung
Rechtswissenschaftliche Fakultät

Universitätsstraße 14-16
48143 Münster

Tel.: +49 251 83-22887
Fax: +49 251 83-21956
E-Mail: ffa@uni-muenster.de
Raum: JUR 301

Sprechstunde:
Di. 10:00 - 12:00 Uhr (Ausnahme: am 09.07. findet keine Sprechstunde statt & vom 17.07. bis zum 19.08. nur nach vorheriger Anfrage per E-Mail)

Das FFA-Büro ist zuständig für Fragen zu den rechtswissenschaftlichen Kursen, dem allgemeinen Studienverlauf und zu prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, das Sprachenzentrum für Fragen mit fachsprachlichem Bezug, zum C-Test und zur Kursanmeldung.

Bitte rechnen Sie aktuell mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen.

Fristen und Termine

Mündliche Prüfungen 2024*

Anmeldungen an: ffapruef@uni-muenster.de 

Englisch:

  • 08.11.2024 (Anmeldefrist bis zum 11. Oktober) - Ausschließlich für Studierende, die außer der mündlichen Prüfung bereits alle Prüfungsleistungen erbracht haben und im November an der Zertifikatsverleihung teilnehmen möchten !

Französisch:

Spanisch

  • 07.11.2024 (10 Uhr) (Anmeldefrist bis zum 10. Oktober)

 

Hinweis: Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen sind bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben, wobei Prüflinge, die bereits alle erforderlichen Studienleistungen erbracht haben, bevorzugt berücksichtigt werden (bitte Mailverlauf anhängen). 

Hinweis: Diese Informationen gelten auch für Studierende der Bachelorstudiengänge Deutsches und Französisches Recht sowie International and Comparative Law. Zusätzlich müssen sich Bachelorstudierende vorab im Prüfungsportal SLcM zur mündlichen Prüfung anmelden. Die Studierenden des Doppelstudiengangs Deutsches und Französisches Recht müssen alle Dokumente für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung spätestens bis zum 30.06. des Jahres einreichen, indem sie ihren Aufenthalt in Lyon beginnen.

*Änderungen vorbehalten.

Klausuranmeldung

Die Anmeldung zu den FFA-Klausuren erfolgt für FFA-Studierende über SoLMa. Die Anmeldefrist endet am Montag zwei Wochen vor dem Klausurtermin.

Sitzung Prüfungsausschuss

Die nächste Prüfungsausschusssitzung findet am 31. Oktober 2024 statt. Anträge können bis zwei Wochen vor der Sitzung (17.10.2024) per E-Mail an ffa@uni-muenster.de eingereicht werden.

FFA-Zertifikatsverleihung 2024

Die FFA-Zertifikatsverleihung ist für den 16.11.2024 in der Aula im Schloss geplant. Die Absolventinnen und Absolventen der FFA erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltungen eine Einladung.

News

Ablauf der FFA-Kurse im Wintersemester 24/25

Die Kurse der FFA werden weit überwiegend in Präsenz stattfinden. Für alle FFA-Kurse werden im Learnweb zusätzliche Kurse eingerichtet. Dort finden Sie jeweils weitere Informationen über Termine und den Ablauf der Kurse sowie begleitende Lehrmaterialien. Zum Learnweb gelangen Sie über folgenden Link.

Der Einschreibeschlüssel ist jeweils: 20FFA24

Es steht den Dozentinnen und Dozenten allerdings frei, noch eigene Einschreibeschlüssel zu setzen, z.B. falls über das Learnweb auch urheberrechtlich geschützes Studienmaterial verteilt werden soll. Über eine Änderung des Einschreibeschlüssels werden die zum Kurs zugelassenen Studierenden per E-Mail informiert. Weitere Informationen zum Kurs erhalten Sie über den Vk-online sowie das Learnweb.

Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung in den Learnweb-Kurs nicht die Kursanmeldung auf der Website des Sprachenzentrums ersetzt. Zur Kursanmeldung auf der Website des Sprachenzentrum gelangen Sie über folgenden Link.

Anmeldung FFA-Kurse über Webseite des SPZ

Die Anmeldung zu den FFA-Kursen des Wintersemester 2024/25 der Fachsprache Englisch (CL/IL) über die Webseite des Sprachenzentrums (SPZ) ist nun freigeschaltet worden. Bitte nehmen Sie die obligatorische Anmeldung zeitnah vor!

Die Anmeldung zu den Kursen der Fachsprachen Französisch und Spanisch wird freigeschaltet.

 

Prüfungsanmeldung auf Solma

Die Anmeldefrist für die Semesterabschlussprüfungen in den juristischen Kursen der FFA endet jeweils am Montag zwei Wochen vor dem Prüfungsdatum.

Aktuell ist die Anmeldung bei SoLMa nur über VPN möglich!

 

Schwerpunktanrechnung - SP 11

Ab dem Wintersemester 2023/24 sind Anrechnungen von innerhalb der FFA erbrachten Leistungen im SP 11 nicht mehr möglich. Für eine noch in diesem Semester vorzunehmende Anrechnungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das SIZ (siz@uni-muenster.de). 

ERASMUS-Students

Das Büro der FFA ist nicht für die Betreuung von Erasmus-Studierenden zuständig.

The FFA office can assist wth queries relating to FFA courses. For all other matters relating to your semester(s) at the Law Faculty, please contact SiZ.

FFA & Corona-Freisemester

Aufgrund der Beeinträchtigungen der Studienbedingungen durch die Corona-Pandemie hat das JPA Hamm bekannt gegeben, dass das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 bei der Berechnung der Freiversuchsfrist (§ 25 JAG NRW) unberücksichtigt bleiben.

Liegen für diese Semester jeweils mehrere Gründe einer Nichtanrechnung vor, wird je Semester aber nur ein Semester bei der Berechnung der Freiversuchsfristen nicht mitberücksichtigt. (Link zur Meldung des JPA Hamm). Dies soll verhindern, dass Studierende mehr Freisemester erhalten, als tatsächlich Semester vergangen sind.

Das hat zur Folge, dass auch für eine nachweislich erfolgreich abgeschlossene FFA, die sich über mindestens 16 SWS erstreckt hat (§ 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW) kein zusätzliches "Freisemester" gewährt wird, wenn einige dieser erforderlichen 16 SWS in einem der priveligierten "Corona-Semester" erbracht wurden.

 

Praktikumsvorbereitungskurs im  Wintersemester 2024/2025

Für Studierende der FFA-Englisch wird im Wintersemester 2024/2025 erneut ein Praktikumsvorbereitungskurs angeboten (Zeiten: 25.10.2024 I 12-15 Uhr im Raum JUR 1).