News
SHK-Stelle im FFA-Büro
In der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (FFA) ist eine Stelle als
studentische Hilfskraft
(wöchentliche Arbeitszeit: 6 Stunden)
zu besetzen.
Aufgaben:
- Unterstützung bei der Organisation des Studienganges
- Studienberatung (Sprechstunden/E-Mail/Telefon)
- Betreuung der Gastdozentinnen und -dozenten
- Klausuraufsichten
Voraussetzungen:
- derzeitig Studium mit rechtswissenschaftlichem Bezug an der WWU
- erfolgreicher (mindestens absehbarer) Abschluss der FFA
- nachgewiesene sehr gute Kenntnisse (C1/C2) in Spanisch sowie funktionale Sprachkenntnisse in einer weiteren FFA Sprache (Englisch oder Französisch)
- idealerweise einschlägige Auslandserfahrung
- selbständige und gründliche Arbeitsweise
- Freude am Umgang mit Menschen
- Beratungskompetenz, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Serviceorientierung
- Fähigkeit zum Umgang mit den üblichen Office-Anwendungen (insb. Word, Excel und PowerPoint)
Die WWU tritt für die Geschlechtergerechtigkeit ein und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.01.2023 per E-Mail an: ffa@uni-muenster.de
Vortrag: Sprachendienst Europäischer Gerichtshof
Am 21.04.2023 um 13:00 Uhr bieten Ihnen Herr Dr. Ivo Gross und Herr Markus Müller (Referatsleiter und Jurist im Bereich „Deutsche Übersetzungen“) mit Bezug auf die Vorlesung „Traduction juridique“ im Karl-Bender-Saal (J 322) einen Einblick in die Struktur, Tätigkeiten und beruflichen Möglichkeiten für Juristinnen/Juristen im Sprachendienst des Europäischen Gerichtshofes.
Nach einem kurzen Vortrag über den Aufbau und die Aufgaben der Institution sowie berufliche Möglichkeiten folgt eine gemeinsame Revision einer Übersetzung eines juristischen Fachtexts im Rahmen eines Workshops.
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie an diesem Nachmittag begrüßen könnten und würden Sie um eine kurze Anmeldung bis zum 03.02.2023 per Mail an fscholz@uni-muenster.de bitten.
Deutsch-Französischer Bachelorstudiengang / ERASMUS-Students
Für Studenten des dt.-frz. Doppelstudiengangs ist das Büro der FFA nicht zuständig. Dies gilt auch für die Betreuung ERASMUS-Studenten. Bitte sehen Sie von Anfragen ab!
The FFA office is not responsible for students on the German-French double degree programme. This also applies to the supervision of ERASMUS students. Please refrain from enquiries!
Le bureau de la FFA n'est pas compétent pour les étudiants du double cursus franco-allemand. Cela vaut également pour l'encadrement des étudiants ERASMUS. Veuillez vous abstenir de toute demande !
Keine Anrechnung von FFA-Kursen in den neuen Schwerpunktbereichsordnungen
Mit Einführung der neuen Studienpläne für die Schwerpunktbereichsordnung (ab WS 2022/23), werden keine FFA-Veranstaltungen mehr als Wahlpflichtfach im Schwerpunktbereich anerkannt.
alte Regelung:
Studierende, die ihr Studium nach den alten Studienplänen fortsetzen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine FFA-Veranstaltung als Wahlpflichtfach im Schwerpunktbereich anerkennen zu lassen.
Voraussetzungen
- Grundsätzlich sind die Kurse nur für eingeschriebene FFA-Studierende zugänglich. Im Rahmen der Kapazitäten können jedoch auch Jurastudierende zugelassen werden, die nicht für die FFA eingeschrieben sind. Sie müssen jedoch vorher einen erfolgreichen C-Test nachweisen. Bitte klären Sie dies vorab im FFA-Büro.
- Nur im Schwerpunktbereich 4 (Internationales Recht) ist die Anerkennung maximal einer schriftlichen juristischen FFA-Prüfung möglich.
- Die Anerkennung erfolgt auf Antrag im Prüfungsamt unter Vorlage des FFA-Leistungsnachweises. Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn die Zwischenprüfung vollständig bestanden ist.
Ablauf der FFA-Kurse im Sommersemester 2023
Die Kurse der FFA werden im Sommersemester 2023 weit überwiegend in Präsenz stattfinden. Für alle FFA-Kurse werden im Learnweb zusätzliche Kurse eingerichtet. Dort finden Sie jeweils weitere Informationen über Termine und den Ablauf der Kurse sowie begleitende Lehrmaterialien. Zum Learnweb gelangen Sie über folgenden Link.
Der Einschreibeschlüssel ist jeweils: 20FFA23
Es steht den Dozentinnen und Dozenten allerdings frei, noch eigene Einschreibeschlüssel zu setzen, z.B. falls über das Learnweb auch urheberrechtlich geschützes Studienmaterial verteilt werden soll. Über eine Änderung des Einschreibeschlüssels werden die zum Kurs zugelassenen Studierenden per E-Mail informiert.
Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung in den Learnweb-Kurs nicht die Kursanmeldung auf der Website des Sprachenzentrums ersetzt. Zur Kursanmeldung auf der Website des Sprachenzentrum gelangen Sie über folgenden Link.
FFA & Corona-Freisemester
Aufgrund der Beeinträchtigungen der Studienbedingungen durch die Corona-Pandemie hat das JPA Hamm bekannt gegeben, dass das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 bei der Berechnung der Freiversuchsfrist (§ 25 JAG NRW) unberücksichtigt bleiben.
Liegen für diese Semester jeweils mehrere Gründe einer Nichtanrechnung vor, wird je Semester aber nur ein Semester bei der Berechnung der Freiversuchsfristen nicht mitberücksichtigt. (Link zur Meldung des JPA Hamm). Dies soll verhindern, dass Studierende mehr Freisemester erhalten, als tatsächlich Semester vergangen sind.
Das hat zur Folge, dass auch für eine nachweislich erfolgreich abgeschlossene FFA, die sich über mindestens 16 SWS erstreckt hat (§ 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW) kein zusätzliches "Freisemester" gewährt wird, wenn einige dieser erforderlichen 16 SWS in einem der priveligierten "Corona-Semester" erbracht wurden.