Ziel der klassischen Juristenausbildung: Der „Volljurist“ bzw. die „Volljuristin“
Die Juristenausbildung besteht aus zwei Teilen: einem Universitätsstudium, das mit der ersten Prüfung abschließt und einem zweijährigen praktischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), an dessen Ende die zweite Staatsprüfung steht. Nur wer beide Abschnitte erfolgreich durchlaufen hat, besitzt als "Volljurist*in" die Befähigung zum Richteramt sowie zur Ausübung aller anderen juristischen Berufe in der Justiz, in der Rechtsanwaltschaft, oder in Verwaltung, Wirtschaft und Verbänden.
Die Ausbildung in Münster wird geregelt durch das Juristenausbildungsgesetz NRW sowie die Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.