Gleichstellung
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät setzt sich zum Ziel, die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, eine mögliche Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen und Tätigkeiten an überwiegend mit Frauen besetzen Arbeitsplätzen aufzuwerten.
Zur Erreichung dieses Ziels werden geeignete Maßnahmen ergriffen, die sich auf alle Mitglieder des Fachbereichs Rechtswissenschaften beziehen, d.h. auf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, auf das wissenschaftliche Personal, auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung und auf die Studierenden.
Die Maßnahmen werden auf Grundlage einer Betrachtung der Repräsentanz von Frauen in allen Besoldung-, Vergütungs- und Lohngruppen sowie in allen Funktionsebenen des Fachbereichs Rechtswissenschaften und auf Grundlage einer Analyse der Ursachen möglicher Unterrepräsentanzen festgelegt.
Weitere Informationen zur Gleichstellung an der Universität Münster finden Sie auf der zentralen Website des Gleichstellungsbüros.