Inklusion

Für Studierende mit einer Beeinträchtigung oder einer chronischen Krankheit hält die Universität Münster ein speziell zugeschnittenes Informations- und Beratungsangebot bereit.

Die Fachbereichsbibliotheken sind barrierefrei ausgestaltet und halten zusätzliche Unterstützungsangebote bereit.

Nachteilsausgleich

Für Prüfungen können Sie Nachteilsausgleich beantragen, z.B. in Form von Schreibzeitverlängerung, Benutzung von Hilfsmitteln wie z.B. Laptop,  Schreibassistenz usw. Bitte lassen Sie sich dazu beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beraten.

Auch für die staatliche Pflichtfachprüfung beim JPA Hamm können Sie Nachteilsausgleich beantragen. Für Studiengangsverzögerungen infolge einer Behinderung können Sie bis zu vier Semester Fristverlängerung für den Freischuss beantragen.

Seit dem Wintersemester 2019/20 gibt es an der WWU studentische Inklusionstutor*innen. Diese bieten Unterstützung für Studierende mit Beeinträchtigung u.a. bei den besonderen Herausforderungen der Online Lehre an. Diese betreuen u.a folgende Projekte:

- Podcast "Uni inklusiv - gemeinsam verschieden": Interviews und Beiträge rund um das Thema Studium mit Beeinträchtigung, nicht nur in Münster. Zuhören bei den gängigen Podcast Anbietern und auf der Homepage der WWU.

- Instagram Account "@wwu_muenster_inklusion": Social Media Account des Inklusionstutor:innen Programms - mit Themen auch abseits der WWU Münster.

Möchten Sie mtmachen? Die nächste Schulung findet im WS 2021/22 statt.

 

Barrierefreie Lehre und Corona

Auch und gerade in Coronazeiten entstehen besondere Problembereiche im Zusammenhang mit der digitalen Lehre.  Einige hilfreiche Infos zu dem Thema und die zuständigen Ansprechpartner*innen finden Sie unter folgendem Link.

Antidiskriminierung

Im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) lehnt die Rechtswissenschaftliche Fakultät jegliche Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung sowie der sexuellen Identität entschieden ab.

Der Dekan hat dieses Thema zur Chefsache erklärt. Sollten Sie also im Einzelfall von Diskriminierung an der Fakultät betroffen sein, zögern Sie bitte nicht, sich direkt an den Dekan oder den Studiendekan zu wenden.

Bitte beachten Sie auch die Partnerschaftliche Vereinbarung der Universität Münster zur Antidiskriminierung.

Weitere Ansprechpartner, insbesondere zu sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt finden Sie auf der Projektseite des Büros für Gleichstellung an der Universität Münster.