Hinweis: Die Remonstrationsfrist für die Klausur "Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II" im WS 24/25 wurde - abweichend von der unten genannten Frist - auf zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse durch das Prüfungsamt festgelegt.
Zwecks einer Remonstration gegen Ihr Prüfungsergebnis können Sie sich direkt an Ihre Prüferin wenden. Die Frist für die Annahme der Remonstration beträgt einen Monat ab Veröffentlichung der Noten in WILMA III (bzw. für Bachelorstudierende in QISPOS). Bitte senden Sie eine PDF-Datei (<20 MB) an hailbronnerchair@uni-muenster.de, bestehend aus
einem Remonstrationsschreiben, in dem Sie Ihre Rügen begründen, an Ihre Prüferin Frau Prof. Dr. Michaela Hailbronner gerichtet, mit Ihren vollständigen Kontaktdaten und aktuellem Datum
Ihren vollständigen Klausur- oder Hausarbeitsunterlagen inkl. Deckblatt und Votum
Bitte benennen Sie die PDF-Datei mit REMON_Nachname. Bitte beachten Sie, dass auch eine Notenverschlechterung bei Remonstrationen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.