Das Institut für Rechtsgeschichte erforscht die historischen Grundlagen des Rechts und bietet eine Vielzahl rechtshistorischer Lehrveranstaltungen an. Es besteht gegenwärtig aus drei zivilrechtlichen Lehrstühlen, die neben dem geltenden Bürgerlichen Recht jeweils unterschiedliche Schwerpunkte haben.
Der Lehrstuhl Jansen widmet sich hauptsächlich der gelehrten europäischen Privatrechtsgeschichte auf der Grundlage des (rezipierten) Römischen Rechts. Am Lehrstuhl Lohsse wird in rechtshistorischer Hinsicht vor allem das Römische Recht in Antike und Mittelalter behandelt. Beide Lehrstühle widmen sich zudem der gegenwärtigen Privatrechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene.
Der Lehrstuhl Oestmann betreut vornehmlich die Deutsche Rechtsgeschichte von den Moorleichen im alten Dänemark bis zu Prozessen gegen ausreisewillige DDR-Bürger.
Forschung und Lehre werden in den Seminaren und der Doktorandenausbildung verbunden: Hier bietet sich den Teilnehmern die Möglichkeit, sich intensiv mit aktuellen Fragen der Rechtsgeschichte zu beschäftigen und erste Erfahrungen mit der eigenen Forschung zu sammeln. Die Anrechnung der Schwerpunktbereiche und Themenvergabe erfolgt hierbei individuell, so dass jedem Interessenten die Teilnahme offen steht. Nicht zuletzt wegen der hervorragenden Arbeitsbedingungen in der Rechtshistorischen Bibliothek können die Seminare und die Promotionszeit zum Höhepunkt der universitären Ausbildung werden.