Zertifikat "Versicherungsrecht"
I. Auf dem besonders praxisrelevanten Gebiet des Versicherungsrechts können Studierende sowie externe Hörer ihr Wissen gezielt vertiefen. Dazu können sie die Vorlesungen „Versicherungsvertragsrecht“ und „Versicherungsaufsichtsrecht“ als Teil der Vorlesung „Aufsichtsrecht für Finanzdienstleister“ besuchen. Wenn sie die jeweils am Semesterende gestellten Klausuren bestehen, erhalten sie dafür das „Zertifikat Versicherungsrecht“. Für das „Große Zertifikat Versicherungsrecht“ muss neben den genannten Klausuren noch ein Seminar mit einer Arbeit zu einem versicherungsrechtlichen Themenschwerpunkt absolviert werden.
II. Verhältnis zur Schwerpunktbereichsprüfung
Das Zertifikat kann einerseits unabhängig von der Schwerpunktbereichsprüfung absolviert werden. Es ist aber auch möglich, die Klausuren und Seminarleistungen sowohl für die Schwerpunktbereichsprüfung als auch für das Zertifikat im Versicherungsrecht anrechnen zu lassen.
Die Klausuren können in bestimmten Schwerpunktbereichen angerechnet werden.
Die Vorlesung „Aufsichtsrecht für Finanzdienstleister“ besteht zur Hälfte aus dem Versicherungsaufsichtsrecht, zur anderen Hälfte aus dem Bankenaufsichtsrecht. Sie bildet mit der Vorlesung Versicherungsvertragsrecht die Pflichtfächer für das Schwerpunktfach 1b (Banken und Versicherungen).
Die Vorlesung „Aufsichtsrecht für Finanzdienstleister“ ist zugleich Wahlfach in den Schwerpunktbereichen 1 (Wirtschaft und Unternehmen, wenn ohne Schwerpunktfach gewählt), 6 (Öffentliches Recht), 9 (Rechtswissenschaft in Europa) und in den Schwerpunktfächern 1c (Markt und Wettbewerb) und 7b (Wirtschaftsstrafrecht).
Die Vorlesung „Versicherungsvertragsrecht“ ist zugleich Wahlfach in den Schwerpunktbereichen 1 (Wirtschaft und Unternehmen, wenn ohne Schwerpunktfach gewählt), 5 (Rechtsgestaltung und Streitbeilegung) und 9 (Rechtswissenschaft in Europa).
Die Seminararbeit kann aus sämtlichen Seminaren der Fakultät für das Zertifikat angerechnet werden, sofern die Arbeit einen versicherungsrechtlichen Schwerpunkt hat. Für thematische Absprachen und weitere Fragen wenden Sie sich bitte an versicherungswesen@uni-muenster.de.
Zertifikat „Versicherungsmanagement“
I. In Kooperation mit der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bietet die Forschungsstelle für Versicherungswesen darüber hinaus eine Vorlesung zum „Versicherungsmanagement“ an. Die mit hochkarätigen ReferentInnen führender Versicherungsunternehmen besetzte Veranstaltung richtet sich insbesondere auch an Studierende der Rechtswissenschaften.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der Veranstaltung wird ein Zertifikat verliehen, für dessen Erlangung keine fachspezifischen Vorkenntnisse erforderlich sind.
II. Wie läuft die Zusatzausbildung ab?
Um das Zertifikat zu erhalten, muss an der Vorlesung „Versicherungsmanagement“ (jedes Sommersemester / 4 SWS) teilgenommen und die daran anschließende Klausur bestanden werden. Eine Repetitoriumseinheit am Ende der Vorlesung bereitet gezielt auf die Abschlussklausur vor. Darüber hinaus wird ein Studientag in einem Versicherungsunternehmen angeboten, an dem die Studierenden einen Einblick in die Praxis bekommen und in direkten Kontakt mit den Mitarbeitenden treten können.
Stand: 08/2023
Die Rechtsgrundlagen (Prüfungsordnungen u.ä.) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.