Schwerpunktbereich 1 – Wirtschaft und Unternehmen
Wirtschaft und Unternehmen, das klingt beim ersten Hinhören wie Gott und die Welt. Bei näherem Hinsehen geht es hingegen um sehr konkrete Teilaspekte des Wirtschaftsrechts. Darüber hinaus werden oft dogmatisch hoch spannende Fragen behandelt, deren Praxisbezug stets klar erkennbar ist.
A. Schwerpunktbereich mit oder ohne Schwerpunktfach - wie ist das möglich?
Der Schwerpunktbereich Wirtschaft und Unternehmen ist als eine Art Plattform konzipiert, bei der Sie vielfältige Wahlmöglichkeiten haben. Wir möchten Ihnen damit das Beste aus zwei Welten bieten.
Zunächst können Sie sich entscheiden, ob Sie den Schwerpunkt in Gestalt eines seiner drei Schwerpunktfächer (Säulen) studieren möchten oder ob Sie aus der Vielfalt des Schwerpunkts ein individuelles Programm zusammenstellen wollen. Mit dieser Wahl entscheiden Sie zugleich darüber, ob Sie nur ein Seminar absolvieren möchten, das dann die häusliche Arbeit und die mündliche Leistung vereint, oder ob Sie ein Seminar (das dann nur die häusliche Arbeit beinhaltet) und ein Kolloquium (mündliche Leistung) wählen möchten (zu den Details vgl. § 25 I PrüfO).
Wer ein Seminar und kein Kolloquium belegen möchte, wählt eines der drei Schwerpunktfächer. Jedem dieser Schwerpunktfächer sind vier Pflichtfächer und weitere Wahlfächer zugeordnet. Aus dem Kanon der Pflichtfächer sind mindestens zwei Abschlussklausuren zu absolvieren. Wir empfehlen aber, alle vier Pflichtveranstaltungen in dem jeweiligen Schwerpunktfach zu belegen, da Sie insoweit zwei weitere Klausuren zur Notenverbesserung absolvieren können. Nur so können Sie von unserem "best of"-Prinzip profitieren. Entsprechendes gilt für die jedem Schwerpunktfach zugeordneten Wahlfächer. Davon ist mindestens eine Vorlesung mit Klausur zu absolvieren, es kann aber eine weitere Klausur zur Notenverbesserung geschrieben werden; von den angebotenen Vorlesungen können Sie also so viele Sie mögen hören und sich dann entscheiden, welche bis zu zwei Klausuren Sie absolvieren möchten.
Wer ein Seminar und ein Kolloquium absolvieren möchte, braucht kein Schwerpunktfach zu wählen. Es gibt dann keine Pflicht-, sondern nur Wahlfächer (aufgelistet in Nr. 1 § 3 Studienordnung Schwerpunktbereiche). Zu mindestens bei zwei der Wahlvorlesungen ist je eine Klausur zu absolvieren. Wir empfehlen aber, weitere Vorlesungen zu besuchen, da Sie bis zu drei weitere Klausuren zur Notenverbesserung schreiben können (§ 25 II PrüfO).
B. Schwerpunktfächer
Wer sich gegen das Kolloquium entscheidet, hat also die Wahl aus drei Schwerpunktfächern: Gesellschaftsrecht; Banken und Versicherungen sowie Markt und Wettbewerb. Diese drei Schwerpunktfächer möchten wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen:
I. Gesellschaftsrecht
Mit dem Schwerpunktfach Gesellschaftsrecht wird das klassische Gesellschaftsrecht (im Jargon großer Kanzleien: Corporate sowie M&A) angesprochen, das über die normale Ausbildung hinaus deutlich vertieft wird. Da alle Studierende bereits im Pflichtstudium Personengesellschaftsrecht gehört haben, kann im Schwerpunktfach eine wirkliche Vertiefung stattfinden. Dies geschieht durch drei weitere Vorlesungen zum Gesellschaftsrecht. Eher national geprägt sind die Vorlesungen Kapitalgesellschaftsrecht sowie das Konzern- und Umwandlungsrecht. Hinzu tritt das Europäische Gesellschaftsrecht, ohne das Gesellschaftsrecht seit geraumer Zeit nicht mehr seriös betrieben werden kann. Als viertes Pflichtfach kommt das Kapitalmarktrecht hinzu, da börsennotierte Aktiengesellschaften heute nicht mehr nur durch das Aktienrecht, sondern auch durch das Kapitalmarktrecht determiniert sind. Wenn Sie also Ihre Zukunft im Bereich von Corporate oder Mergers & Akquisition sehen, sind Sie im Gesellschaftsrecht bestens aufgehoben.
II. Banken und Versicherungen
Der Bereich Banken und Versicherungen soll einen umfassenden Einblick in das Recht der Finanzdienstleister bieten. Das private Bankrecht wird klassischerweise als eine Spezialform des Handelsrechts begriffen. Daneben gibt es jedoch auch starke Bezüge zum Bürgerlichen Recht. An diese Erkenntnis anknüpfend, werden neben der allgemeinen Beziehung zwischen Bank und Kunden das Kreditrecht und der Zahlungsverkehr behandelt. Im Versicherungsrecht wird dementsprechend zunächst auf das materielle Versicherungsvertragsrecht eingegangen, also die Vertragsbeziehung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Hinzu tritt die Vorlesung zum Kapitalmarktrecht, in der es vor allem um Verhaltenspflichten an Kapitalmärkten geht. Als viertes Pflichtfach wird dann neben dem materiellen Recht in der Veranstaltung Aufsichtsrecht für Finanzdienstleister noch die aufsichtsrechtliche Komponente des Finanzdienstleistungsrechts (Bankenaufsichtsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht) vertieft. Zugleich besteht die Möglichkeit, Zusatzzertifikate sowohl im Bank- als auch im Versicherungsrecht zu erwerben. Für bankrechtlich interessierte Studierende besteht die Möglichkeit einer Zusatzausbildung im Bankrecht bzw. Bankrecht und -wirtschaft. Für den in der Münsteraner Forschung tradierten Bereich der Versicherungen bietet die Forschungsstelle für Versicherungswesen verschiedene Vertiefungsmöglichkeiten, die mit Zertifikaten abgeschlossen werden können.
III. Markt und Wettbewerb
In diesem Schwerpunktfach stehen das deutsche und europäische Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) im Mittelpunkt, denen jeweils eine Vorlesung gewidmet ist. Beide beschäftigen sich unter verschiedenen Aspekten mit dem Wettbewerb auf den Märkten: das Kartellrecht mit den Wettbewerbsbeschränkungen durch Kartelle, Machtmissbrauch und Fusionen, das Wettbewerbsrecht mit unlauterem Verhalten wie etwa irreführender Werbung. In diese Kerbe schlägt auch das dritte Pflichtfach, das Kapitalmarktrecht, das mit seinen zahlreichen Verhaltensregeln für Finanzdienstleistungsunternehmen ebenfalls einen wichtigen Bestandteil eines sektorspezifischen Marktrechts bildet. Die vierte verpflichtende Vorlesung behandelt den gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere das Marken- und Patentrecht. All diese Rechtsgebiete haben in der Praxis eine hohe Bedeutung, wie die Lektüre des Wirtschaftsteils einer Tageszeitung zeigt. Juristinnen und Juristen, die bereits an der Universität in diesen Bereichen ausgebildet werden, sind bisher selten.
C. Die Struktur im Überblick
Die Struktur unseres Schwerpunktbereichs Wirtschaft und Unternehmen haben wir nochmals graphisch zusammengefasst:
D. Warum Wirtschaft und Unternehmen wählen?
Das beste Motiv, den Schwerpunktbereich Wirtschaft und Unternehmen zu wählen, ist Interesse an den dort behandelten Rechtsmaterien. Ein Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge ist nützlich, aber nicht zwingende Voraussetzung. Neben dem Interesse am Fach können bei der Wahl auch Zweckmäßigkeitserwägungen hinzutreten. Mit der erfolgreichen Absolvierung des Schwerpunktbereichs Wirtschaft und Unternehmen steigen die Aussichten, in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei, der Rechtsabteilung eines Unternehmens, in einer Bank oder einer Versicherung Fuß zu fassen. Voraussetzung hierfür ist freilich in erster Linie das Ergebnis in der Staatsprüfung. Ziel des Schwerpunktbereichs Wirtschaft und Unternehmen ist es, junge Juristinnen und Juristen auszubilden, die vertiefte Kenntnisse im Bereich des Wirtschaftsrechts haben, aber auch Interesse und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge mitbringen.
Stand: 08/2023
Die Rechtsgrundlagen (Prüfungsordnungen u.ä.) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.