In der Seminararbeit setzen sich die Schwerpunkstudierenden vertieft mit einer steuerrechtlichen bzw. steuerpolitischen Fragestellung auseinander und bilden sich eine eigenständige Meinung, die sie in Vortrag und Diskussion gegenüber ihren Kommilitonen vertreten. Der stetige Wandel des Steuerrechts, seine Interdisziplinarität und seine Internationalität geben dabei laufend Anlass zu vielfältigen Seminarthemen. Alle Seminare am Institut sind als Blockveranstaltungen konzipiert, die meist extern durchgeführt werden. Im Sommersemester wird häufig auch ein Seminar mit Exkursion zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeboten.
In der Regel können alle Studierenden ihrem Wunschseminar zugeteilt werden; die Teilnahme an zumindest einem der im jeweiligen Semester angebotenen steuerrechtlichen Seminare wird den Schwerpunktstudierenden garantiert.
Die Seminaranmeldung erfolgt üblicherweise im ersten Schwerpunktsemester für das zweite Schwerpunktsemester. Die schriftliche Seminararbeit kann in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt werden; die nachfolgende mündliche Präsentation im Blockseminar entfällt regelmäßig auf die zweite Semesterhälfte. Auf aktuelle Seminarangebote wird auf der Hauptseite hingewiesen.