Tobias von Berkum: Die Regula Catoniana.

Die Regula Catoniana wird von dem römischen Juristen Celsus im 35. Buch seiner Digesten (D. 34,7,1 pr.) wie folgt definiert: „Ein Vermächtnis, das unwirksam gewesen wäre, wenn der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung gestorben wäre, ist unwirksam, wann immer der Erblasser verstirbt.“ Die Regel betrifft damit eine zeitlose Fragestellung, nämlich ob ein Vermächtnis noch wirksam werden kann, wenn es allein an den Umständen bei Testamentserrichtung gemessen unwirksam wäre. Diese Fragestellung wird auch heute noch in den modernen Rechtsordnungen unterschiedlich beantwortet. Trotz alledem sind die Hintergründe der Regula Catoniana im Römischen Recht, insbesondere ihre Herkunft sowie ihr Anwendungsbereich, in weiten Teilen ungeklärt. Auch besteht nach wie vor Uneinigkeit über das Verhältnis der klassischen Juristen zu der Regel: ob es sich etwa aus ihrer Sicht um ein Relikt früherer Zeiten handelte, dem sie mit Ablehnung gegenüberstanden und das sie daher möglichst einzuschränken versuchten, oder ob sie der Regel eine (auch) für ihre Zeit gültige Funktion beigemessen haben.