Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls
Ein Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls ist das Deutsche und Europäische Kartellrecht. Der Schutz des Wettbewerbs vor privaten und staatlichen Beschränkungen ist eine wesentliche Säule unserer Wirtschaftsordnung. Das Kartellrecht ist wie das Wirtschaftsleben einem ständigen Wandel unterworfen und wird zunehmend von ökonomischen Erkenntnissen beeinflusst. Dem ist bei der Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung sowie bei rechtspolitischen Überlegungen Rechnung zu tragen.
Außerdem forschen wir im Versicherungsrecht. Das private Versicherungswesen ist von großer sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung. Es bietet Unternehmen und privaten Haushalten Schutz vor finanziellen Schäden und gewährleistet, dass der Wirtschaftsprozess nicht gestört wird, wenn sich Risiken verwirklichen. Die Versicherungswirtschaft ist stark reguliert. Die europäisch geprägten Regelungen des prinzipienbasierten Aufsichtsrechts sind handhabbar zu machen, die neuen, auch europäische bestimmten Regeln des Vertriebsrechts sind ebenso in die nationale Rechtsordnung zu integrieren wie die partiellen EU-Vorgaben für Versicherungsverträge.
Unser Forschungsinteresse liegt auch auf dem Zivilverfahrensrecht, und zwar vor allem auf seinen Schnittstellen zu den oben genannten Gebieten. Erst die Perspektive der Rechtsdurchsetzung macht deutlich, ob sich das materielle Recht bewährt.
Schließlich arbeiten wir auch zu Fragen des Bürgerlichen Rechts. Den Kontakt zu den allgemeinen Grundlagen unserer Zivilrechtsordnung nicht zu verlieren, erscheint uns auch im Hinblick auf bürgerlich-rechtliche Spezialgebiete wie das Versicherungsvertragsrecht oder das Kartellschadensersatzrecht wichtig.