Verein zur Förderung des Anwaltsrechts e. V.
Für Interessierte gibt es einen Infoflyer und die Möglichkeit dem Verein beizutreten.
Für Interessierte gibt es einen Infoflyer und die Möglichkeit dem Verein beizutreten.
Der Verein zur Förderung des Anwaltsrechts wurde am 22. Februar 2005 in Münster gegründet. Mitglieder des Vorstands sind Prof. Dr. Ingo Saenger (Vorsitzender) und Prof. Dr. Matthias Casper. Nach der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Münster am 01. Juli 2005 ist der Verein mit vorläufigem Bescheid vom 28. Juli 2005 auch als gemeinnützig tätig anerkannt. Namhafte Vertreter der Anwaltschaft haben dem Verein ihre ideelle und wirtschaftliche Unterstützung zugesagt.
Zweck des Vereins zur Förderung des Anwaltsrechts ist die ideelle und finanzielle Förderung von Forschung und Lehre an der Universität Münster auf den Gebieten des Anwaltsrechts unter besonderer Berücksichtigung der rechtsgestaltenden, planerischen und forensischen Anwaltspraxis. Es soll der Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis unterstützt und ein Beitrag zur praxisnahen juristischen Ausbildung geleistet werden.
Der Verein unterhält die Forschungsstelle für Anwaltsrecht an der Universität Münster und fördert sie bei der Durchführung ihrer Ziele.
Seinen Satzungszweck verwirklicht der Verein zur Förderung des Anwaltsrechts insbesondere durch folgende Maßnahmen:
Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen (insbesondere Symposien, Seminare, Vorträge) und Forschungsvorhaben sowie die Unterstützung derartiger Veranstaltungen und Vorhaben
Ausbau und die Unterhaltung einer Bibliothek sowie den Aufbau einer computergestützten Datenbank zum Anwaltsrecht oder die Unterstützung derartiger Vorhaben
ideelle und finanzielle Unterstützung der Zusatzausbildung Anwaltsrecht an der Universität Münster
Vergabe von Forschungsaufträgen und die Förderung der Publikation von Forschungsergebnissen (z.B. durch Druckkostenzuschüsse)
die Anregung und finanzielle Unterstützung von rechtswissenschaftlichen Untersuchungen
die Pflege und Intensivierung des Austauschs von Wissenschaft und Praxis
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.