Zusatzausbildung Anwaltsrecht

Antworten zu Fragen von allgemeinem Interesse können Sie in den FAQ nachlesen.

Auch gibt es hier die Infos für die Anmeldung zur Zusatzausbildung

Die Klausuren der Zusatzausbildung und die Zertifikate (nach Antrag, s. FAQ) können in Raum 354 abgeholt werden. Zudem ist es möglich, das Zertifikat per E-Mail zu beantragen und sowohl Zertifikat als auch Klausuren per Post zugeschickt zu bekommen.

Die Zusatzausbildung Anwaltsrecht richtet sich an Studierende ab dem 5. Fachsemester.

Erfahrene Praktiker aus renommierten regionalen und überregionalen Rechtsanwaltskanzleien lehren über zwei Semester Vertragsgestaltung (2 SWS) und spezifisches Anwaltsrecht (2 SWS), nämlich sowohl Berufsrecht als auch Verhandlungsstrategien und forensische Taktik, zur Vorbereitung der Studierenden auf eine zukünftige Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Bei erfolgreicher Teilnahme an den Abschlussklausuren wird jedem Absolventen ein Zertifikat mit Leistungsnachweis erteilt.

Achtung: Möchten Sie eine oder mehrere Klausuren der Veranstaltungen Rechtsgestaltung, Vertragsgestaltung im Wirtschaftsrecht, Berufsrecht I+II, Verhandlungsstrategien und forensische Taktik I+II nur für das Zertifikat Anwaltsrecht schreiben, so melden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an afreund@uni-muenster.de unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Matrikelnummer und der jeweiligen Klausur an. Die Anmeldefrist endet jeweils an dem vorletzten Montag vor der Klausurwoche. Die Klausren können ab dem Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters in Raum 354 abgeholt werden; bei Angabe Ihrer Postanschrift werden die korrigierten Klausuren automatisch zugesendet.