Hinweis zu den rechtsphilosophischen und -soziologischen Veranstaltungen:

  1. Die Vorlesungen „Grundzüge der Rechtsphilosophie“ und „Grundzüge der Rechtssoziologie“ sind ausschließlich Zwischenprüfungsveranstaltungen.
     
  2. Für das Schwerpunktbereichsstudium vorgesehen und als Grundlagenveranstaltung für alle Schwerpunktbereiche geöffnet ist hingegen die Vorlesung „Theorie des Privat- und Wirtschaftsrechts (Vertiefung Rechtsphilosophie)“. Diese Veranstaltung setzt nicht voraus, dass Sie zuvor die Vorlesung „Grundzüge der Rechtsphilosophie“ besucht haben.
     
  3. Rechtsphilosophische (und medizinrechtliche) Seminare sind von meiner Seite aus grundsätzlich für Studierende aller Schwerpunktbereiche geöffnet. Diesbezügliche Fragen können wir spätestens bei der Informationsveranstaltung klären.
     
  4. Soweit noch Platz ist, können Sie Seminare nach Anmeldung an meinem Lehrstuhl auch probehalber besuchen.
     
  5. Die Seminare beginnen in der Regel mit einem Propädeutikum.
     
  6. Die Informationsveranstaltungen zu den Seminaren und die vorläufige Vergabe der Themen finden grundsätzlich vor dem WILMA-Anmeldeschluss statt. Mit Blick auf den Forschungscharakter des Seminars müssen Sie die Möglichkeit haben, zu klären, mit welcher Thematik Sie sich vertieft wissenschaftlich beschäftigen wollen, bevor Sie sich verbindlich zu einer Seminarveranstaltung anmelden. Termin zur Abgabe der schriftlichen Arbeit ist in der Regel gegen Ende der auf das Seminar folgenden vorlesungsfreien Zeit. Die Benotung erfolgt dann im Laufe des folgenden Semesters. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.