Im  Kommunalwissenschaftlichen Institut werden laufend eine Reihe von Promotionen betreut.

Erfolgreiche Doktoranden erbringen einen wichtigen Teil der Forschungsleistung des Instituts; Dissertationen sind ein entscheidender Motor des wissenschaftlichen Fortschritts in der Rechtswissenschaft.

Voraussetzungen für die Annahme zur Promotion sind neben dem Vorliegen der Voraussetzungen nach der Promotionsordnung der Fakultät die Bereitschaft, unter der Betreuung des Geschäftsführenden Direktors etwa zwei Jahre Arbeit auf einem der Forschungsfelder des Instituts zu investieren.


Forschungsschwerpunkte des Instituts sind:

  • Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts und der Verwaltungswissenschaften
  • Verwaltungsorganisationsrecht
  • Kultur- und Religionsverfassungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Schulrecht

Eine umfassende Übersicht aller seit 1948 am Kommunalwissenschaftlichen Institut angefertigten Dissertationen können sie hier abrufen.

Das Freiherr-vom-Stein-Institut ist aufgrund eines eigenen Forschungsprogramms tätig. Dort wird zu kommunalrelevanten Themen geforscht. Schwerpunkte liegen im Sparkassenrecht und im Landesrecht Nordrhein-Westfalen.