Das Forschungsprofil des Lehrstuhls ist fokussiert auf Grundsatzthemen des Öffentlichen Rechts und ausgewählte Referenzfragestellungen. Der übergreifende Arbeitsansatz ist eine „informierte Dogmatik“, die Rechtsfragen unter Beachtung der interdisziplinären und intradisziplinären Beiträge der Nachbardisziplinen untersucht und entscheidet. Durchgängig wird zugrunde gelegt, dass sich das Öffentliche Recht der Gegenwart als international und bundesstaatlich geprägtes Mehrebenensystem darstellt.
Der verwaltungsrechtswissenschaftliche Schwerpunkt liegt im Allgemeinen Verwaltungsrecht mit den angrenzenden Referenzgebieten des Kommunalrechts und Dienstrechts. Erkenntnisinteresse ist vor allem der Zusammenhang von materiellem Recht, Verfahrensrecht und Organisationsrecht: Wie sind Bindungen und Gestaltungsspielräume „der Verwaltung“ rechtlich strukturiert, um die Herrschaft des Gesetzes mit Effizienz- und Effektivitätsanforderungen zu verbinden?
Der verfassungsrechtliche Schwerpunkt liegt auf Fragen des Religionsverfassungsrechts unter besonderer Beachtung des Bildungsrechts und des Evangelischen Kirchenrechts sowie auf Fragen des nordrhein-westfälischen Landesverfassungsrechts. Die religionsverfassungsrechtliche Forschung ist eng in den Exzellenzcluster "Religion und Politik" eingebunden. Die Perspektive ist auf die besonderen Herausforderungen der „Öffentlichen Religion im neutralen Staat“ gerichtet: Kann das religionsfreundliche Staatskirchenrecht den „Test“ einer pluralisierten Gesellschaft bestehen? Wo müssen die überkommenen Regelungen angepasst werden, um ihren Kern zu bewahren?
Die Forschungsergebnisse werden durch Aufsätze in Fachzeitschriften, Buchbeiträge, Gesetzeskommentierungen, Vorträge und die Begleitung der Praxis (etwa in Gesetzgebungsverfahren) veröffentlicht. Ebenfalls werden am Lehrstuhl wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten - zurzeit insbesondere zu Fragen der Grundrechtsdogmatik, des Bildungsrechts und des Gefahrenabwehrrechts - angefertigt.
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