Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen zu den Promotionsrichtlinien des Lehrstuhls und der Fakultät.
Vor einer Promotionsanfrage am Lehrstuhl informieren Sie sich bitte in der Promotionsordnung über die allgemeinen Voraussetzungen für eine Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
1. Prof. Mäsch übernimmt die Betreuung eines Promotionsvorhabens grundsätzlich nur, wenn der Interessent das Erste Juristische Staatsexamen mindestens mit der Note „voll befriedigend“ bestanden hat. Andere Interessenten werden im Einzelfall dann betreut, wenn bereits vor der Bewerbung ein persönlicher Kontakt (z. B. im Rahmen von Vorlesungen oder Seminaren) bestand und der Interessent dabei den Eindruck besonderer wissenschaftlicher Eignung vermittelt hat.
2. Interessenten, die die Bedingungen der Ziff. 1 erfüllen, haben keinen Anspruch auf Betreuung. Die Ablehnung der Betreuung bleibt etwa für den Fall vorbehalten, dass die Betreuungskapazitäten des Lehrstuhls durch bereits angenommene Doktoranden erschöpft sind.
3. Die Vergabe des Dissertationsthemas erfolgt in Absprache zwischen Prof. Mäsch und dem Interessenten. Von Letzterem wird erwartet, dass er in Form eines Exposés eigene Vorstellungen über das mögliche Thema der Dissertation entwickelt. Dieses sollte sich im Bereich der Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls bewegen. Einzelheiten werden in einem persönlichen Gespräch geklärt.
4. Betreuungsanfragen können schriftlich oder per E-mail iwr1@uni-muenster.de gestellt werden. Es wird um Beifügung der Zeugnisse und Scheine (in einfacher Kopie bzw. eingescannt), der Skizzierung eines etwaigen Themen-Wunschs und der Information über die derzeitige Tätigkeit/Position des Interessenten gebeten.
Westfälische Wilhelms-Universität
Institut für Internationales Wirtschaftsrecht - Abt. I
Prof. Dr. Mäsch
Universitätsstr. 14-16
48143 Münster