Aktuelle Forschungsvorhaben
1. Deutsches und Europäisches Gesellschaftsrecht
Ein Forschungsschwerpunkt liegt derzeit im Europäischen Gesellschaftsrecht mit besonderem Fokus auf der Societas Europaea (SE), deren Statut in dem von Spindler/Stilz herausgegebenen Kommentar zum Aktienrecht kommentiert wurde (Casper Art. 1-37, 61-70 SE-VO; Eberspächer Art. 38-60 SE-VO, Beiträge zum Evaluation der SE-VO).
Im deutschen Gesellschaftsrecht gilt das besondere Interesse dem GmbH-Recht sowie allgemein dem Recht der Unternehmensfinanzierung (u.a. Kommentierung der §§ 5-7, 19, 53-64 GmbHG in: Ulmer/Habersack/Löbbe, Großkommentar zum GmbH-Gesetz). Ein weiterer Fokus liegt auf dem GmbH-Konzernrecht und der Insolvenzverschleppungshaftung (Kommentierung des § 64 GmbHG und des Konzernrechts im Großkommentar GmbH-Gesetz, Dissertationsvorhaben Laurids Schommers).
Im Aktienrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der Corporate Governance und Corporate Compliance (Beitrag in du Plessis et. all, Dissertation zu Compliance-Verstößen von Philipp Kordt), mit einem besonderen Fokus auf Corporate Governance for Institutions.
Ein weiteres Interessenfeld im Kapitalgesellschaftsrecht bildet das Beschlussmängelrecht (Kommentierungen im Spindler/Stilz und im Bork/Schäfer).
Im Personengesellschaftsrecht gilt mein Interesse vor allem dem Innenrecht der Kommanditgesellschaft (Kommentierung der §§ 161-169 HGB in Staub, Großkommentar zum HGB, 5. Aufl., Dissertationsvorhaben Meret Pettirsch) und der neuen Investment-KG (Aufsätze, Dissertationsprojekt David Topp).
2. Bank- und Kapitalmarktrecht
Im Bereich des materiellen Bankrechts liegt der Forschungsschwerpunkt zum einen bei modernen bzw. hybriden Finanzierungsformen (z.B. Derivate, Genussscheine), der AGB-Kontrolle der Preisgestaltung durch Banken sowie zum anderen im Recht des Zahlungsverkehrs. Eine weitere Säule sind allgemeine Fragen des Wertpapier- sowie des Wechsel- und Scheckrechts im Besonderen, die vor allem in dem fortgeführten und stark überarbeiteten Kommentar von Baumbach/Hefermehl/Casper, Wechsel- und Scheckgesetz (24. Aufl. 2017) ihren Ausdruck findet. Das Interesse am Zahlungsverkehr hat sich vor allem in der Kommentierung im Münchener Kommentar zum BGB sowie in dem von mir mit herausgegebenen Kommentar zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz niedergeschlagen. Zu nennen ist insoweit auch die Dissertations zum Finanztransfergeschäft von Herrn Christopher Danwerth.
Im Kapitalmarktrecht stehen Regulierungsfragen im Vordergrund. Derzeit beinhaltet die Agenda das Kleinanlegerschutzgesetz (Aufsätze, Dissertationsprojekt Anne Gläßner), die Regulierung des Crowdinvesting und des Delisting (Aufsätze, Dissertationsvorhaben Kirsten Karen Krug). Daneben liegt ein Fokus im Bereich der Informationspflichten und der Informationshaftung (Dissertationsprojekt Bastian Stromann) sowie Zurechnungsfragen im WpÜG und WpHG, außerdem bei der Regulierung von Finanzinnovationen (Habilitation).
Im Grenzbereich zwischen Bank- und Kapitalmarktrecht ist schließlich das im Rahmen des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ geförderte Teilprojekt „Religiös motivierte Geldanlage: Vom Zinsverbot bis zum Islamic Finance“ angesiedelt. Dabei geht es um die Verortung islamsicher und ethischer Finanzierungsformen an den Kapitalmärkten (u.a. Dissertationsprojekt zum Ethik-Banking von Manuel Giezelt) sowie um die Institutionengeschichte religiös motivierter Zinsverbote (Buch „Was vom Wucher übrigbleibt [2014]) und allgemein des religiösen Einflusses auf das Wirtschaftsrecht der Bundesrepublik (Buch „Kapitalismuskritik im Christentum – Positionen und Diskurse in der Weimarer Republik und der frühen Bundesrepublik [2016], Aufsatz in der FS für Baums).
3. Bürgerliches Recht
Im Bürgerlichen Recht liegt der Schwerpunkt im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei mich insbesondere Bankbedingungen interessieren (Kommentierung der AGB-Banken/AGB-Sparkassen in Derleder/Knops/Bamberger, 3. Aufl. 2017 sowie Aufsätze zur Inhaltskontrolle von Preisgestaltungsmodellen der Banken). Das Bürgerliche Recht spiegelt sich auch maßgeblich in den Arbeiten zum Zahlungsverkehr wider (vgl. 2.). Ferner gilt ein Augenmerk auch dem Kreditsicherungsrecht und dem Immobilienrecht; letzteres inspiriert durch Erfahrungen mit dem Postgraduierten-Studiengang Real Estate Law.