Fast alle Bereiche des täglichen Lebens sind öffentlich-rechtlich reguliert. Das Öffentlich Recht betrifft deshalb die Grundfragen unseres Zusammenlebens in Staat und Gesellschaft und ist eng mit politischen und gesellschaftlichen Fragen verbunden (Schlagworte wie Klimaschutz und Menschenrechte mögen als Beispiele genügen). Der Schwerpunktbereich bietet sich aus diesem Grund für alle an, die im weitesten Sinne politisch interessiert sind, etwa an internationalen Beziehungen, der Bundes- oder Landespolitik, Kommunalpolitik, dem Klima- und Umweltschutz, Fragen von Staat und Religion oder der Ordnung der Wirtschaft.
Doch das Öffentliche Recht ist nicht nur aus sich heraus spannend, sondern die Beschäftigung mit ihm lohnt auch aus praktischen Gründen: Zum einen sind die Schnittmengen des Schwerpunktprogramms mit dem Pflichtfachstoff insofern nicht unerheblich, als sich die Strukturen des Öffentlichen Rechts über die besonderen Teilrechtsgebiete hinweg grundsätzlich gleichen. Zum anderen sind mit besseren Strukturkenntnissen im Öffentlichen Recht deutliche Pluspunkte bei vielen anspruchsvollen und ökonomisch interessanten Anwaltstätigkeiten verbunden; gleiches gilt im Bereich der (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit, bei Ministerien und den Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden, bei internationalen Organisationen, den großen Sozialversicherungsträgern, Kammern oder den Kirchen – sie alle suchen öffentlich-rechtlich ausgebildete Jurist:innen.