Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2026
Prof. Elsemieke Daalder
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Prof. Nils Jansen
Vorlesung
Seminar
Prof. Sebastian Lohsse
Vorlesungen
Seminar
Übung
Prof. Peter Oestmann
Seminar
Dr. Konstantin Liebrand
Lektüre / Übung
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Hostiensis (Fortsetzung)
Remonstrationsbedingungen am Institut für Rechtsgeschichte
- Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Vorlesungsbeginn.
- Die Remonstration ist schriftlich beim Lehrstuhl einzureichen (eine E-Mail genügt nicht!).
- Ein Ausdruck der Klausurlösung ist als Anlage beizufügen.
- Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, dass dem Korrektor bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund.