Lehre

 

Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2025/26

 

Elsemieke Daalder

Vorlesungen

Seminare

 

Nils Jansen

Vorlesung

 

Sebastian Lohsse

Vorlesungen

Übung

 

Peter Oestmann

Vorlesung

Seminar

 

Remonstrationsbedingungen am Institut für Rechtsgeschichte

  • Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Vorlesungsbeginn.
  • Die Remonstration ist schriftlich beim Lehrstuhl einzureichen (eine E-Mail genügt nicht!).
  • Ein Ausdruck der Klausurlösung ist als Anlage beizufügen.
  • Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, dass dem Korrektor bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund.