Lehre

 

Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2026

 

Prof. Elsemieke Daalder

-

 

Prof. Nils Jansen

Vorlesung

Seminar

 

Prof. Sebastian Lohsse

Vorlesungen

Seminar

Übung

 

Prof. Peter Oestmann

Seminar

 

Dr. Konstantin Liebrand

Lektüre / Übung

  • Hostiensis (Fortsetzung)

 

Remonstrationsbedingungen am Institut für Rechtsgeschichte

  • Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Vorlesungsbeginn.
  • Die Remonstration ist schriftlich beim Lehrstuhl einzureichen (eine E-Mail genügt nicht!).
  • Ein Ausdruck der Klausurlösung ist als Anlage beizufügen.
  • Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, dass dem Korrektor bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund.