Innerhalb der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zählt die Rechtsgeschichte zu den forschungsintensiven Teilgebieten. Das alte universitäre Ideal der Einheit von Lehre und Forschung ist hier zumindest teilweise in den Vorlesungen noch lebendig.
Neben kleineren Gelegenheitsarbeiten liegen die Forschungsschwerpunkte von Prof. Dr. Peter Oestmann im Bereich der deutschen Rechtsgeschichte vor 1800. Die bisher vorliegenden Forschungsergebnisse sind anhand eines Schriftenverzeichnisses leicht zugänglich. Auch die Mitarbeiter und Doktoranden erbringen eigene Forschungsleistungen. Die Liste der Dissertationen gibt Auskunft über die am Lehrstuhl laufenden Arbeiten. Falls Sie Interesse an einer rechtshistorischen Dissertation haben, lesen Sie bitte unser Merkblatt für Doktoranden. Wenn Sie später im Archiv sitzen und eine Prozessakte auswerten, die seit vierhundert Jahren niemand mehr in der Hand hatte, werden Sie den Reiz rechtshistorischer Forschung unmittelbar erleben.
(Die Abbildung zeigt eine Gerichtsszene aus dem Herforder Rechtsbuch/Kommunalarchiv Herford)