Zweimal jährlich überreicht der Dekan den frisch Promovierten ihre Doktorurkunden. Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Absolventenfeier, in der auch die erfolgreichen Absolventen der ersten juristischen Prüfung geehrt werden.
Darüber hinaus findet einmal im Jahr ein besonderer Festakt zu Ehren der Silber- und Golddoktoren statt – jener Promovierten, die ihren Titel bereits seit 25 bzw. 50 Jahren tragen. In diesem Rahmen wird auch der Harry-Westermann-Preis für besonders hervorragende Dissertationen verliehen.