Promotionswerkstatt

Die Promotion ist eine Leistung, deren Erfolg vor allem von der Arbeitskraft und der wissenschaftlichen Neugier der Doktorandinnen und Doktoranden abhängt. Um den eigenständigen Weg in die wissenschaftliche Arbeit zu erleichtern, bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Promotionswerkstatt an, welche die individuelle Betreuung ergänzt. In einem Jahreskurs stellen die Hochschullehrer/innen unterschiedliche Perspektiven der wissenschaftlichen Arbeit vor: Wie erarbeite ich mein Thema und einzelne Thesen? Wie recherchiere ich? Wie entwickle ich rechtsdogmatische Ansätze zum geltenden Recht? Wie handhabe ich rechtsvergleichende oder interdisziplinäre Bezüge, z. B. zur Ökonomie? Wie arbeite ich empirisch? Was ist bei rechtshistorischen und rechtspolitischen Themen zu beachten?

Das Programm der Promotionswerkstatt besteht aus folgenden Elementen:

  • Das Basismodul (ganztägig zweimal im Jahr) wird zu Beginn der Promotionsphase empfohlen, um einen Überblick über die Herausforderungen und den typischen Verlauf einer Promotion zu gewinnen.
  • Das Abschlussmodul (einmal im Jahr) greift Fragen in der Endphase der Promotion einschließlich der Vorbereitung des Kolloquiums auf.
  • Die Einzelmodule (einmal im Jahr) werden zu verschiedenen Themen angeboten:
    • Recherche
    • Interdisziplinäres Arbeiten
    • Rechtsvergleichung
    • Empirisches Arbeiten
    • Rechtsgeschichte
    • Rechtspolitik
    • Rechtsdogmatisches Arbeiten zum geltenden Recht
    • Ökonomie und Recht
  • Über das Jahr verteilt finden Werkstattgespräche statt. Anhand von kurzen eigenen Texten erläutern Fakultätsmitglieder Fragen der Zielsetzung und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens. Der Text wird den Teilnehmern vorab zur Lektüre zur Verfügung gestellt.

Termine und weiterführende Informationen zu den aktuellen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Learnweb-Kurs.