Der Moot Court Concours Européen des droits de l'Homme René Cassin ist der älteste franzöisischsprachige Wettbewerb zur EMRK. Im Jahr 2023 haben über 40 Teams aus ganz Europa teilgenommen. Ziel des Wettbewerbs ist es, Studierenden aus der ganzen Welt die Möglichkeit zu geben, auf der Grundlage eines fiktiven Rechtsstreits vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegeneinander anzutreten.

Zeitraum: September bis März

Anrechnungen:

  • 4. Hausarbeit und FFA-Praktikum
  • Anrechnung als Prüfungsleistung im Studiengang International and Comparative Law für das Modul „Independent Legal Research“

Aufwand: Mittel

Kosten: Aufgrund der Unterstützung durch Kanzleien und andere Sponsoren sind die Teilnahme und die Reise zum den Veranstaltungsort für die Teilnehmenden des Team Münster in der Regel kostenlos.

Schriftsatzphase (September bis Februar)

In der schriftlichen Phase verfassen die teilnehmenden Teams einen Schriftsatz für die Kläger- oder Beklagtenseite auf der Grundlage eines fiktiven Falls , der vom wissenschaftlichen Rat, der sich aus Akademikern, Anwälten und Juristen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zusammensetzt, erstellt wurde.

Nach Bewertung der eingereichten Schriftsätze werden bis zu 40 Teams (20 Klägerteams und 20 Beklagtenteams) für die mündliche Phase ausgewählt. Dort haben sie die einmalige Möglichkeit in Räumlichkeiten des Europarates und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der mündlichen Verhandlung gegeneinander anzutreten.

Mündliche Phase (März)

In der mündlichen Phase werden, die Argumente des Schriftsatzes in ein Plädoyer transferiert und in Straßburg in den Räumlichkeiten des Europarates und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechteauf ihre Praxistauglichkeit getestet. Dabei gilt es, mit einer rhetorisch ausgefeilten Argumentation die Jury von der vertretenen Position zu überzeugen und Schwächen in der Argumentation der Gegenseite aufzudecken.

Nach Abschluss der Vorrunden tritt das beste Team der Klägerseite im Finale gegen das beste Team der Beklagtenseite an.

Teilnahmevoraussetzungen: Studierende der Rechts- oder Politikwissenschaft mit guten Französischkenntnissen (in der Regel ab 5. Studiensemester, ab 3. Semester auf Anfrage möglich); spezifische Vorkenntnisse zur EMRK sind nicht erforderlich.