Arbeitskreis Recht und Politik

Liebe Kolleginnen,

dass Recht und Politik an vielen Stellen eng miteinander verwoben sind, ist fast schon eine triviale Aussage. Die Gesetze werden von politischen Institutionen gestaltet, wobei die Gesetze und die Verfassung wiederum die Institutionen prägen. Politische Diskussionen werden häufig als Streitigkeiten über Gesetz und Verfassung geführt, rechtliche Entscheidungen in ihrer politischen Dimension reflektiert. Dennoch suggeriert die in der Rechtswissenschaft herrschende Aufteilung zwischen Rechtsdogmatik und Grundlagen des Rechts, dass sich „rein“ rechtliche Fragstellungen von den gesellschaftlichen, sozialen und eben politischen Fragestellungen trennen lassen.

Mit dem Jungen Arbeitskreis Recht und Politik wollen wir zunächst eine Plattform bieten für die inhaltliche Diskussion und der Etablierung eines „Teilrechtsgebiets“, für das bislang keine „Muttervereinigung“ existiert. In einem ersten Zugriff möchten wir darunter das „klassische“ Recht der Politik fassen, also das Parteienrecht, das Parlamentsrecht und das Wahlrecht. Daneben gilt es noch diejenigen Bereiche ins Auge zu fassen, die ebenso von den Strukturen der Politik geprägt sind, so wie beispielsweise das Recht der Regierung, Medien- und Kulturrecht, Versammlungsrecht, Kommunalrecht oder die allgemeine Befassung mit Demokratie und dem Demokratieprinzip, auch in ihrer europa- und völkerrechtlichen Tragweite. Der Arbeitskreis widmet sich dabei der Aufgabe, diese im engeren Sinne rechtlichen Fragen im Grenzgang zwischen Recht und Politik kritisch zu beobachten und dabei dogmatische Fragen und rechtstheoretische Erkenntnisse in einen Dialog zu bringen.

Nachdem die Idee für den Arbeitskreis auf der Frankfurter ATöR 2019 aufgekommen war, haben wir uns bei der 60. ATöR 2020 in Trier offiziell gegründet. Die dort bereits stattfindende inhaltliche Debatte haben wir im Oktober 2020 in unserm ersten Forschungskolloquium an der EBS Law School in Wiesbaden fortgeführt und an zwei Tagen über spannende Dissertations-, Habilitations- und Aufsatzprojekte diskutiert. Auch auf der diesjährigen Tagung möchten wir uns dem Forschungsumfeld Recht und Politik weiter annähern. Unter dem Titel

„Methodische Zugänge zu ‚Recht und Politik‘“

möchten wir euch einladen, mit uns aus verschiedenen methodischen Perspektiven für das (interdisziplinäre) Arbeiten neue Erkenntnisse für die Arbeit im Bereich Recht und Politik zu gewinnen. Dazu werden wir mit zwei kleinen Impulsreferaten zunächst einen Anstoß aus einer ökonomisch-empirischen Richtung und einer stärker geisteswissenschaftlich-geschulten Methode bieten, um diese dann mit Blick auf Recht und Politik zu diskutieren.

Da die Tagung hybrid stattfinden wird, haben wir uns entschlossen, das Treffen online abzuhalten. Weitere Informationen, auch zum genauen Ablauf unseres Treffens, werden wir euch an dieser Stelle rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Wir freuen uns, mit Euch ins Gespräch zu kommen und hoffen auf euer reges Interesse. Bei Fragen im Vorhinein meldet Euch gerne bei jungerak.rechtundpolitik@gmail.com.

Samira Akbarian (Goethe-Uni Frankfurt a.M.)

Max Erdmann (LMU München)

Sven Jürgensen (PRuF, Düsseldorf)

Jan Keesen (EBS Wiesbaden)

Jacob Ulrich (EBS Wiesbaden)