Der Studiengang Master Deutsches Recht (LL.M.) ist modular aufgebaut und besteht aus sechs Modulen:
1. Basismodul
2. Erweiterungsmodul I
3. Erweiterungsmodul II
4. Erweiterungsmodul III
5. Profilmodul
6. Abschlussmodul
Die Module 1 und 6 (Basismodul und Abschlussmodul) sind als Pflichtmodule ohne Wahlmöglichkeit von allen Studierenden zu absolvieren.
Um das Masterstudium inhaltlich optimal auf die im ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworbenen Kenntnisse abstimmen zu können, wird den Studierenden bei der Auswahl der Module 2 bis 5 möglichst große Wahlfreiheit eingeräumt.
Die Erweiterungsmodule I, II und III wählen die Studierenden aus den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht. Man darf nur den gleichen Schwerpunkt für alle drei Erweiterungsmodule auswählen. Ein Profilmodul wählen die Studierenden aus acht angebotenen Profilen.
Eine einfache Darstellung des Studienverlaufs finden Sie hier:
Eine detailierte Darstellung des Studienverlaufs finden Sie hier:
detaillierter Studienplan (PDF)
Weitere Informationen zu den Wahlmöglichkeiten und Prüfungsleistungen innerhalb der Module finden Sie in den Modulbeschreibungen im Anhang der Prüfungsordnung.