Studienaufbau und -inhalte

Der Aufbau und die Inhalte des Studiums sind in der Prüfungsordnung für den Studiengang "Deutsches Recht" geregelt.

Der Masterstudiengang vermittelt ausländischen Juristinnen und Juristen Grundkenntnisse im deutschen Recht und bietet die Möglichkeit, sich in einem von acht zur Wahl stehenden Rechtsgebieten partiell zu vertiefen. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Grad eines Master of Laws (LL.M.) verliehen.

Hinweis: Der Abschluss des Studiengangs "Deutsches Recht" berechtigt nicht dazu, in Deutschland zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden. Der Abschluss ermöglicht also nicht die berufliche Tätigkeit in klassischen juristischen Berufen, für die eine Qualifikation als "Volljurist/in" (also der Abschluss des 2. Staatsexamens) erforderlich ist (z.B. Richter/in, Rechtsanwalt/in).  Die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst oder zur Rechtsanwaltschaft ist für (EU-) Ausländer nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Der Studiengang "Deutsches Recht" hat sechs Module:

  1. Basismodul
  2. Erweiterungsmodul I
  3. Erweiterungsmodul II
  4. Erweiterungsmodul III
  5. Profilmodul
  6. Abschlussmodul

Studienplan (PDF)

detaillierter Studienplan (PDF)

Weitere Informationen zu den Wahlmöglichkeiten und Prüfungsleistungen innerhalb der Module finden Sie in den Modulbeschreibungen im Anhang der Prüfungsordnung.

Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Der Studiengang hat 90 ECTS-Credits.

Semester- und Ferientermine

Während Ihres Studiums werden Sie von einem*r Betreuer*in begleitet. Den*die Betreuer*in wählen Sie nach Aufnahme Ihres Studiums selbst aus. Als Betreuer*in kann jede*r Professor*in oder habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter*in der Fakultät tätig werden.