„Das Bundesverfassungsgericht!“ Mit diesen – badisch eingefärbten – Worten des Gerichtsdieners beginnen die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht – mit diesen Worten soll auch eine neue Veranstaltung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster angekündigt werden, die unsere Studierenden des 1. - 4. Fachsemesters auf andere Weise an das Verfassungsrecht heranführt, als dies gewöhnlich in Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften geschieht: Der Verfassungsrechtliche Moot Court (VMC).
Was ist der Verfassungsrechtliche Moot Court?
Es handelt sich um einen Wettbewerb zwischen studentischen Teams, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer simulierten Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gegeneinander plädieren. Gegenstand der Verhandlung ist ein Fall, der aktuelle verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.
Wie läuft der Verfassungsrechtliche Moot Court ab?
Der eigentliche Moot Court findet am Ende jedes Sommersemesters mit einigem „Sicherheitsabstand“ vor den Abschlussklausuren statt, damit Zeit zur intensiven Vorbereitung auf die Klausuren bleibt. Der Fall wird etwa sechs bis acht Wochen vor diesem Termin ausgegeben. In dieser Zeit erarbeiten sich die Teams aus regulär vier Personen den Fall sowohl in rechtlicher als auch in darstellerischer Hinsicht, wobei Ihnen Betreuer zur Seite stehen. Am eigentlichen Veranstaltungstag treten dann alle Teams vor einer Richterbank gegeneinander an, die aus Berufsrichtern und -richterinnen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammengesetzt ist. Die Richterinnen und Richter geben den Plädierenden in den Vorrunden Punkte für juristische Argumentation und Darstellung; die vier besten Team qualifizieren sich dann für die Hauptrunde, bestehen aus Halbfinale und Finale. Außerdem werden die beste Redner und Rednerinnen sowie das Team mit dem besten Teamgeist gekürt.
Wer kann am Verfassungsrechtlichen Moot Court teilnehmen?
Teilnehmen können Studierenden der Universität Münster, die zum Zeitpunkt des Wettbewerbs in ihrem 1. bis 4. Fachsemester studieren oder den Bereich Rechtswissenschaften als Teil eines Bachelor-Studiums belegen.
Warum sollte man am Verfassungsrechtlichen Moot Court teilnehmen?
Es gibt viele Gründe, warum sich die Mühe und der Arbeitseinsatz lohnen: Wer am Verfassungsrechtlichen Moot Court teilnimmt, lernt, sich intensiv mit einem juristischen Thema auseinanderzusetzen; dabei wird auch die Fähigkeit trainiert, rechtliche und tatsächliche Sachverhalte von verschiedenen Seiten zu beleuchten – wichtig für jede Klausur! – und als Parteivertreter die einem günstigen Argumente zu betonen und möglichst überzeugend darzustellen. Bei Erarbeitung der Plädoyers lernen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, juristische Argumente überzeugend und rhetorisch geschickt darzustellen. All dies sind Fähigkeiten, die für nahezu jeden juristischen Beruf benötigt werden – der VMC ist also eine sehr praxisorientierte Veranstaltung. Für Studierende, die später eventuell an einem der internationalen Moot Courts teilnehmen möchten, bietet sich eine hervorragende Möglichkeit, sich mit der „anwaltlichen“ Arbeitstechnik schon im Grundstudium vertraut zu machen. Die Teilnahme am VMC fordert und fördert die Fähigkeit zur Teamarbeit und – so das einhellige Urteil aller bisher Beteiligten – macht schlicht und einfach Spaß. Im Übrigen gibt es die Möglichkeit, mit den Anwältinnen und Anwälten unter den VMC-Richterinnen und -Richtern in Kontakt zu treten, um sich über Praktikumsmöglichkeiten zu informieren.