Verstoßen Internet-Spionage und elektronische Massenüberwachung gegen das Völkerrecht? Dürfen von Whistleblowern geleakte Dokumente vor dem Internationalen Gerichtshof als Beweismittel zugelassen werden? Wie ist der Konflikt zwischen nationaler Sicherheit und Freiheitsrechten überzeugend aufzulösen? Mit diesen und anderen brandaktuellen Fragen des Völkerrechts befasste sich der 57. Philip C. Jessup International Law Moot Court 2016, bei dem auch die Rechtwissenschaftliche Fakultät der WWU wieder erfolgreich vertreten war.
Das hoch motivierte Münsteraner Team, bestehend aus Hannah Adamek, Nadja Homann, Lukas Kintrup, Clara Scharfenstein und Markus Schnetter, hatte sich über Monate hinweg mit Ehrgeiz und hervorragendem Teamgeist in die anspruchsvollen Problemfelder des fiktiven Sachverhalts eingearbeitet. Unterstützt wurden die Studierenden dabei von den Betreuern Isabel Lischewski, Jana Lohmann und Thorsten Jakob vom Institut für Öffentliches Recht, einschließlich Völker- und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung.
Die nationale Vorrunde des Jessup Moot Courts wurde in diesem Jahr von der LMU München ausgerichtet. Vom 24.02.2016 – 28.02.2016 traten insgesamt 21 deutsche Teams in simulierten mündlichen Verhandlungen gegeneinander an. Das Münsteraner Team traf in der zugeteilten Vorgruppe auf starke Konkurrenz von der Universität Heidelberg, der Bucerius Law School, der HU Berlin und der Universität Freiburg, so dass bereits die Vorrundenbegegnungen mit zu einem echten Schlagabtausch avancierten.
Die Teilnehmer konnten den bohrenden Fragen der Richter erfolgreich standhalten und dabei ihr fließendes Englisch und breites Wissen im Völkerrecht unter Beweis stellen. Auch Charisma, starke Nerven und Schlagfertigkeit waren gefordert, etwa als einer der Richter die mündliche Verhandlung überraschend in französischer Sprache (ebenfalls offizielle Gerichtssprache des IGH) eröffnete.
In den Vorrunden besiegte das Münsteraner Team die Universität Freiburg, musste sich aber in knappen Begegnungen gegenüber der Universität Heidelberg, der Bucerius Law School und der HU Berlin geschlagen geben. Insgesamt errang das Münsteraner Team somit in diesem Jahr Platz 15 in der Gesamtwertung. Der Gesamtsieg 2016 und der „Award for the Best Oralist“ gingen an die Bucerius Law School. Eine Teilnehmerin der HU Berlin wurde als zweitbeste Rednerin gekürt. Die HU Berlin erhielt ebenfalls den Preis für den besten Schriftsatz.
Neben den Wettbewerbsrunden wurde auch beim diesjährigen Jessup ein umfangreiches Begleitprogramm geboten. Beim Empfang am Mittwoch, dem Announcement Dinner am Freitagabend und der Abschlussveranstaltung am Samstagabend hatten die Teilnehmer die Möglichkeit mit anderen Teams und hochkarätigen Gästen, wie Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bruno Simma und Herrn Prof. Dr. Abdul Koroma, Richter am International Gerichtshof (a.d.), oder Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger, M.A., Richterin am Europäischen Menschengerichtshof, ins Gespräch zu kommen.
Die eigentlichen Stars der Veranstaltung waren allerdings die Studierenden selbst. Denn sie zeigten eindrucksvoll, dass sie zu einem echten Team zusammengewachsen sind und ihre völkerrechtlichen Kenntnisse so weit über das reguläre Studium im Schwerpunktbereich hinausgehen, dass sie frei und „auf Augenhöhe“ mit den Experten aus der Praxis diskutieren können. Trotz der entbehrungsreichen Monate des Wettbewerbs werden alle Teilnehmer beste Erinnerungen an ihre Zeit im Jessup Team und viele wertvolle Erfahrungen mit auf Ihren weiteren (Berufs-) Weg nehmen.