Zertifikat Bankrecht
Das Studienangebot richtet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaft (ab dem 4. Fachsemester) mit einem gezielten Interesse an Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die vorherige Teilnahme an den Veranstaltungen „Schuldrecht“, „Sachenrecht“ sowie „Handelsrecht“ und „Gesellschaftsrecht“ wird empfohlen. Willkommen sind auch Studierende anderer Fakultäten und Berufstätige (insbesondere Rechtsreferendare).
Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikates ist das erfolgreiche Bestehen der Abschlussklausuren im Bankrecht und im Wahlbereich (Kapitalmarktrecht oder Bankenaufsichtsrecht). Der Besuch der Veranstaltungen kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden.
Studienverlaufsplan
- Bankrecht – 2 SWS, jedes SoSe
- Kapitalmarktrecht – 2 SWS, jedes WiSe
oder - Bankenaufsichtsrecht – 1 SWS, jedes SoSe
Die Vorlesungen schließen mit jeweils einer Abschlussklausur ab. In dem Zertifikat „Bankrecht“ werden die Noten der beiden Abschlussklausuren ausgewiesen.
Wer sowohl die Vorlesung Kapitalmarktrecht als auch die Vorlesung Bankenaufsichtsrecht belegt, bekommt auf Wunsch alle drei Veranstaltungen ausgewiesen, anderenfalls wird in dem Wahlbereich (Kapitalmarktrecht oder Bankenaufsichtsrecht) die Veranstaltung ausgewiesen, in der die bessere Note erzielt wurde.
Eine gleichzeitige Anrechnung der Vorlesungen für den Schwerpunktbereich Wirtschaft und Unternehmen sowie für das Zertifikat "Bankrecht" ist möglich.
Für die Klausuren melden Sie sich bitte jeweils mit Angabe Ihrer Matr.-Nr. bei Bernharde Herbert an. Bei Fragen oder sollten Sie einen Gastzugang zu den Learnweb-Kursen benötigen, weil Sie nicht (mehr) an der Universität Münster eingeschrieben sind, schreiben Sie bitte ebenfalls eine Mail an Frau Herbert.