Der Prozessvergleich am Oberappelationsgericht der vier freien Städte zu Lübeck
Der Vergleich ist aufgrund seiner offensichtlich großen Bedeutung als grundsätzliches Konfliktlösungsinstitut neben Krieg und Prozess immer wieder Gegenstand der aktuellen, rechstshistorischen aber auch zeitgenössischen juristischen Forschung. Diese Arbeit erforscht den Vergleichsschluss am Oberappelationsgericht Lübeck, dem wohl bedeutendsten Gericht seiner Zeit.
Sie befasst sich mit der Frage, welche Rolle der Vergleich in der Gerichtspraxis des Zivilprozesses am Oberappelationsgericht Lübeck spielte. Anhand der Auswertung der Gerichtsakten soll erforscht werden, wie viele Vergleiche es gab und wie hoch die Vergleichsquote war. Es soll die Frage geklärt werden, wie ein Vergleich zustande kam und welche Voraussetzungen es für einen Vergleichsschluss gab. Zudem soll untersucht werden, ob und in welcher Form das Gericht am Vergleichsschluss beteiligt war und wie sich die Unterscheidung zwischen gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen in der Praxis darstellte. Weiterhin wird untersucht, was passierte, wenn es im Nachgang eines Vergleiches Streit über selbigen gab.
Diese Fragen sollen im Kontext der zeitgenössischen Rechtslage zum Vergleich betrachtet werden, weshalb auch die zeitgenössische rechtswissenschaftliche Literatur zum Rechtsinstitut des Vergleichs sowie die zeitgenössischen Gesetze und die Kommentarliteratur ausgewertet werden. Hierdurch soll die Arbeit einen möglichst genauen Einblick in die Rechtspraxis zum Vergleich im 19. Jahrhundert geben.