Lehrstuhl für Römisches Recht
    und Vergleichende Rechtsgeschichte,
    Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht

Stellenausschreibung

 

 

Neue Publikation

Knütel / Kupisch / Lohsse / Rüfner: Corpus Iuris Civilis. Der sechste Band der Edition des Corpus Iuris Civilis führt die neue deutsche Übersetzung der Digesten mit den Büchern 35-39 fort. Im Mittelpunkt steht erneut das römische Erbrecht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Verlagsseite.

Neue Publikation

Liability for AI (Münster Colloquia on EU Law and the Digital Economy VII), herausgegeben von Prof. Dr. Sebastian Lohsse, Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Prof. Dr. Dirk Staudenmayer.
Weitere Informationen finden Sie auf der Verlagsseite.

Neue Publikation

Annarosa Gallo (Hg.), Sebastian Lohsse (Hg.), Pierangelo Buongiorno (Hg.)
Miscellanea senatoria. Vol. 2.
Weitere Informationen finden Sie auf der Verlagsseite.

Remonstrationsbedingungen am Institut für Rechtsgeschichte

  • Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Vorlesungsbeginn.
  • Die Remonstration ist schriftlich beim Lehrstuhl einzureichen (eine E-Mail genügt nicht!).
  • Ein Ausdruck der Klausurlösung ist als Anlage beizufügen.
  • Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, dass dem Korrektor bei der Bewertung ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn etwas Zutreffendes als falsch oder etwas Vorhandenes als nicht geschrieben gewertet worden ist. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund.

    Institutssekretariat Raum 421, Ebene 4

    Tel.: 0251-83 28655

    Öffnungszeiten für studentische Angelegenheiten:

    Montag: 8.00-15.00 Uhr, Dienstag: 8.00-14.30 Uhr, Mittwoch: 9.00-14.00 Uhr, Donnerstag: 8.00-15.00 Uhr, Freitag: 9.00-13.30 Uhr

     

    Allgemeine Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an:

    Lehrstuhl Lohsse: LS.Lohsse@uni-muenster.de