Vortragsreihe EU-Privatrecht, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz

Im Wintersemester 2021/2022 findet im Rahmen der Vorlesung EU-Privatrecht, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz von Prof. Dr. Bettina Heiderhoff und Prof. Dr. Sebastian Lohsse eine Vortragsreihe statt, die die im Zuge der Digitalisierung und der KI auftretenden Herausforderungen für das EU-Privatrecht beleuchtet. Nähere Informationen zu den einzelnen Vorträgen entnehmen Sie dem Terminplan.

Am 18. Oktober 2021 warf Dr. Anna K. Bernzen die Frage auf, ob das Verfassungsrecht zwingend den Einsatz eines menschlichen Richters voraussetzt und inwiefern Robo-Judges eventuell besser geeignet sind um faire Verfahren zu garantieren.

Dr. Anna Kirchhefer-Lauber, LL.M. erörterte am 25. Oktober 2021, wie KI als Akteur im Privatrecht eingesetzt wird und welche rechtsethischen Schwierigkeiten damit einhergehen.

 

Am 15. November 2021 erklärte Dr. Michael Denga, LL.M. die Zulässigkeit der verschiedenen Stufen des autonomen Fahrens, die mit steigender Wegnahme der Verantwortung vom Menschen komplexe Haftungsprobleme aufwerfen.

 

Prof. Dr. Björn Steinrötter führte am 22. November 2021 die Klassifizierungen von Machine Learning ein und untersuchte ihre Kompatibilität mit der DSGVO.

 

Dr. Mateusz Grochowski, LL.M. hinterfragte am 6. Dezember 2021 die Effektivität von automatisierten privaten Schutzmechanismen für Konsument:innen auf Plattformen wie ebay und airbnb und stellte sie den staatlichen Regeln gegenüber.

 

Am 13. Dezember 2021 präsentierte Prof. Dr. Friederike Malorny KI-Technologien, die auf dem Arbeitsmarkt bei der Bewerber:innenauswahl zum Eisatz kommen und diskutierte die datenschutzrechtlichen Grenzen, wie zB das Verbot der vollautomatisierten Entscheidung in Art. 22 Abs. 1 DSGVO.

 

Am 10. Januar 2022 ermöglichte Dr. habil. Radosław Strugała einen Einblick in die Diskussion um neue deiktische Haftungsstandards für KI, die von der Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Roboter selbst, bis hin zu einer verschuldensunabhängigen Haftung von Benutzern bei risikoreichen Produkten reichen.

 

Zum Abschluss der Vorlesungsreihe am 17. Januar 2022 erörterte Dr. Katharina Kaesling, LL.M. unter Beachtung des europäischen Mehrebenensystems die Vorzüge eines rechtebasierten, integrativen Ansatzes (rights-based approach) zur digitalen Teilhabe von Kindern anhand des Beispiels sozialer Roboter, wobei Schutz- und Partizipationsbedürfnisse im digitalen Zeitalter in Ausgleich zu bringen sind.