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Wichtiger Hinweis: Den vorläufigen Klausurplan für das WiSe 2025/26 finden Sie hier. Einwendungen können bis zum 13. November 2025 geltend gemacht werden.
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Sprechstunde: Das Geschäftszimmer ist bis zum 17.11.2025 geschlossen. Wenden Sie sich bitte mit Ihren Anliegen an Frau Roos in Raum JUR 111. Die persönlichen Sprechzeiten sind am Di. 10 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr sowie telefonisch Mo. - Fr. 10 - 12 Uhr.
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Wichtiger Hinweis: Die Studierendendaten für unsere neuen Erstsemester, Studiengang- und -ortwechseler müssen zunächst von der IT in unser Prüfungsverwaltungssystem eingeplegt werden. Dies sollte Anfang/Mitte November der Fall sein. Erst danach ist eine Anmeldung in Wilma 3 oder die Anerkennung der Zwischenprüfung (diese muss immer beim SIZ beantragt werden, da wir keine Daten aus dem Studierendensekretariat erhalten) bzw. von Prüfungsleistungen möglich.
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Wichtiger Hinweis: Für den Zugang zu WiLMa 3 muss seit dem 23. Juni auch aus dem Uni-WLAN eine VPN-Verbindung aufgebaut werden. Nähere Informationen finden Sie bei der IVV.
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Nachweise: Eine beglaubigte Leistungsübersicht aus WiLMa II/III zum Nachweis der absolvierten fünf Aufsichtsarbeiten sowie der Zusatzhausarbeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erhalten Sie während der Sprechzeiten im Geschäftszimmer des Prüfungsamtes.
Wichtiger Hinweis: Bitte denken Sie daran, eine Kopie von Ihren Zeugnissen anzufertigen, da keine Duplikate ausgestellt werden.