Bundesweiter Moot Court im Strafrecht (MCS)

Beim bundesweiten Moot Court im Strafrecht (MCS) treten Teams verschiedener rechtswissenschaftlicher Fakultäten aus ganz Deutschland gegeneinander an. Die Studierenden erhalten einen spannenden Sachverhalt zu aktuell relevanten straf- und strafprozessrechtlichen Themen und nehmen bei der Bearbeitung die Position der Anklage oder der Verteidigung ein. Aufgabe der Teams ist es, mit Unterstützung durch Betreuer:innen, ein sowohl argumentativ als auch rhetorisch überzeugendes Abschlussplädoyer für die simulierte Gerichtsverhandlung vorzubereiten und dieses am Wettbewerbstag gegen das Team einer anderen Universität vorzutragen. Dazu ist neben dem Plädoyer auch noch eine Replik bzw. Duplik zu halten, die spontanes juristisches Argumentieren sowie scharfsinniges Widerlegen der Begründung des anderen Teams erfordert.

In einer Vorrunde treten die Anklage und die Verteidigung jeder Universität, bestehend aus jeweils zwei Personen, gegen das Team einer anderen Universität an. Die Teams, die in der Vorrunde die Jurys am meisten von sich überzeugen können, indem sie die höchste Punktzahl erzielen, ziehen anschließend in das große oder kleine Finale ein. Dort dürfen sie noch ein zweites Mal plädieren, um die hochkarätige Finaljury von sich zu überzeugen.  

 

Zeitraum: Mitte Februar bis Ende Mai

Aufwand: gering

Anrechnungen: Der MCS lässt sich als kleine Hausarbeit (4. Hausarbeit) anrechnen, sofern die Teilnehmenden selbst aktiv plädieren, oder eine schriftliche Arbeit zu dem Sachverhalt des Wettbewerbs verfassen.

Kosten: Aufgrund der Unterstützung durch die Universität kommen für die Anreise und Übernachtung am Veranstaltungsort keine Kosten für die Studierenden auf.