IT-Services und Beratung

Support

Falls Sie Unterstüzung benötigen oder etwas nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch oder per E-Mail an die IVV.
Wir werden versuchen, Ihr Problem aus der Ferne zu analysieren und können dann meistens bereits am Telefon Hilfestellung leisten.

Die telefonische Hotline erreichen Sie unter +49 251 83 21176 .

Per E-Mail erreichen Sie uns unter ivv-jura@uni-muenster.de.

Lässt sich ein Hardware-Problem nicht auf diese Weise beheben, bringen Sie das defekte Gerät bitte mit einer Fehlerbeschreibung zur IVV. Wir nehmen Ihre Kontaktdaten auf, damit wir Sie nach Reparatur des Gerätes entsprechend informieren können. Sofern die Reparatur längere Zeit in Anspruch nehmen sollte, stellen wir Ihnen gerne nach Möglichkeit ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur zur Verfügung.

Services

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu Windows, den von uns betreuten Applikationen und Webseiten oder der von uns gewarteten Hardware haben.

Software

Zahlreiche Softwarepakete sind bereits standardmäßig auf den Arbeitsplatzrechnern in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vorinstalliert bzw. können aus dem "Software Center" eigenständig nachinstalliert werden, welches Sie im Startmenu direkt als Kachel oder in der Liste unter "Microsoft Endpoint Manager/Software Center" aufrufen können.

Eine eigenhändige Installation von Programmen ist indes nicht möglich. Sollten Sie weitere Software benötigen, wenden Sie sich bitte an die IV-Versorgungseinheit. Sofern möglich, werden wir diese im Softwarecenter einpflegen. Die von uns eingesetzte Software wird stets auf Kompatibilität mit den eingesetzten Betriebssystemen geprüft sowie darauf, ob sie für den Einsatz in einer vernetzten, betreuten IT-Umgebung geeignet ist. Erfoderliche Updates der jeweiligen Programme werden automatisiert von uns eingespielt.

Hardware

Beschaffung

Falls Sie Hardware für Ihre Einrichtung beschaffen wollen, nutzen Sie bitte unsere Erfahrung und Kompetenz und kontaktieren Sie uns im Vorfeld der Entscheidung.
Bei einer solchen Beschaffung sind viele Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B.
– die Einpassung in die existierende Software- und Hardware-Landschaft des Fachbereichs und der Universität (Kompatibilität)
– die Wirtschaftlichkeit ('total cost of ownership'), die wesentlich von den Administrations- und Supportkosten bestimmt wird und i. a. NICHT von den Anschaffungskosten
– die Qualität
– zu erzielende Synergieeffekte in Funktion und Beschaffung (Rahmenverträge etc.)
– Zukunftssicherheit hinsichtlich der existierenden Konzepte und Planungsbeschlüsse

Für die Ausstattung normaler Arbeitsplätze (Rechner, Monitor, Tastatur, Maus) gibt es jährlich ein gemeinsames Beschaffungsprogramm ('internes WAP-Programm'), dem Sie sich anschließen können. 
Auf diese Weise wird eine gleichbleibend hohe Qualität der Ausstattung gewährleistet.

 
Entsorgung

Die IV-Versorgungseinheit bietet innerhalb der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Wiederverwertung ausrangierter EDV-Geräte und die Entsorgung leerer Drucker-Kartuschen an. Nicht mehr benötigte Rechner, Monitore, Drucker etc. – auch defekte Geräte – können bei der IV-Versorgungseinheit abgegeben werden. Noch funktionsfähige bzw. erfolgreich reparierte Altgeräte werden bevorzugt innerhalb der Fakultät, gegebenenfalls auch innerhalb der Universität, weitergegeben. Besteht für die Geräte keine Verwendung mehr, werden noch brauchbare Bestandteile aufgehoben und/oder die Geräte ordnungsgemäß entsorgt. Die Umbuchung bzw. Deinventarisierung des Equipments übernimmt die IV-Versorgungseinheit für Sie.