Hardware
Beschaffung
Falls Sie Hardware für Ihre Einrichtung beschaffen wollen, nutzen Sie bitte unsere Erfahrung und Kompetenz und kontaktieren Sie uns im Vorfeld der Entscheidung.
Bei einer solchen Beschaffung sind viele Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B.
– die Einpassung in die existierende Software- und Hardware-Landschaft des Fachbereichs und der Universität (Kompatibilität)
– die Wirtschaftlichkeit ('total cost of ownership'), die wesentlich von den Administrations- und Supportkosten bestimmt wird und i. a. NICHT von den Anschaffungskosten
– die Qualität
– zu erzielende Synergieeffekte in Funktion und Beschaffung (Rahmenverträge etc.)
– Zukunftssicherheit hinsichtlich der existierenden Konzepte und Planungsbeschlüsse
Für die Ausstattung normaler Arbeitsplätze (Rechner, Monitor, Tastatur, Maus) gibt es jährlich ein gemeinsames Beschaffungsprogramm ('internes WAP-Programm'), dem Sie sich anschließen können.
Auf diese Weise wird eine gleichbleibend hohe Qualität der Ausstattung gewährleistet.
Entsorgung
Die IV-Versorgungseinheit bietet innerhalb der Rechtswissenschaftlichen Fakultät die Wiederverwertung ausrangierter EDV-Geräte und die Entsorgung leerer Drucker-Kartuschen an. Nicht mehr benötigte Rechner, Monitore, Drucker etc. – auch defekte Geräte – können bei der IV-Versorgungseinheit abgegeben werden. Noch funktionsfähige bzw. erfolgreich reparierte Altgeräte werden bevorzugt innerhalb der Fakultät, gegebenenfalls auch innerhalb der Universität, weitergegeben. Besteht für die Geräte keine Verwendung mehr, werden noch brauchbare Bestandteile aufgehoben und/oder die Geräte ordnungsgemäß entsorgt. Die Umbuchung bzw. Deinventarisierung des Equipments übernimmt die IV-Versorgungseinheit für Sie.