Breaking-News: Fristverlängerung für das neue Format!
Wir dürfen uns bereits über zahlreiche Einsendungen freuen. Dies gilt leider nicht für unser neues diskursives Format zu den Themen "Gerichte vs. Gesetzgeber" und "Lobbyismus". Wir verstehen, dass neue Formate vielleicht auf den ersten Blick Fragen aufwerfen. Wir hoffen, dass wir sie in unserem Blogpost beantworten können. Jedenfalls möchten wir Euch noch einmal zu Einreichungen zu diesem Format ermutigen und verlängern hierzu die Frist bis zum 25.10.2020. Um "thematischen Kollateralschäden" vorzubeugen, erstrecken wir diese Fristverlängerung ausnahmsweise auch auf reguläre Beiträge zu den beiden genannten Themen.
Call for Exposés
Recht fällt nicht vom Himmel. Es wird gemacht und erstritten, verteidigt und angefochten. Die 61. Junge Tagung Öffentliches Recht fragt nach den Möglichkeiten, über Recht zu verfügen, dessen tatsächliche Gestalt zu prägen und die Außenwelt rechtlich zu ordnen. Wer hat Zugang zum Recht? Und ist dies zu Recht so?
Auf der 61. JTÖR wollen wir über personelle wie inhaltliche Zugangsbedingungen zu den unterschiedlichen Stufen der Rechtserzeugung nachdenken, d.h. zu ihren legislativen, exekutiven und judikativen Ausprägungen. Wenn wir das Recht auf seine Zugangsbedingungen befragen, geht es auch um tatsächliche Machtverhältnisse und daraus resultierende Freiheits- und Gleichheitsgefährdungen. Hierzu zählt nicht zuletzt die Frage, wem die rechtlichen Professionen und Wissensbestände zugänglich sind.
Da sich diese Fragen auf allen Ebenen und für alle Disziplinen des öffentlichen Rechts stellen, sind Völker- und Europarechtler*innen ebenso zur Teilnahme aufgerufen wie Verfassungs- und Verwaltungsrechtler*innen. Als Referenzgebiete bieten sich zum Beispiel das Umwelt- oder das Migrationsrecht an. Die Beiträge sollen indes nicht nur die disziplinäre, sondern auch die methodische Vielfalt unseres Fachs widerspiegeln. Historische, vergleichende, philosophische, politologische, soziologische und ökonomische Perspektiven sind daher ebenso willkommen wie primär dogmatisch ausgerichtete Beiträge.
Möglich sind Beiträge zu den folgenden – nicht abschließend zu verstehenden – Themenfeldern:
Einfluss auf parlamentarische Gesetzgebung
Wer hat wie, wodurch und mit welchen Folgen Einfluss auf die parlamentarische Gesetzgebung? Empfiehlt sich eine Reform des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens? Welche Rolle kommt der Zivilgesellschaft in einer parlamentarischen Demokratie zu?
Zugang zu Gerichten
Welche Dynamiken von Individualisierung und Entindividualisierung lassen sich beim Zugang zu (nationalen wie internationalen) Gerichten beobachten? Welche demokratischen Kosten verursacht die Verhandlung gesellschaftlicher Konfliktlagen im vermeintlich technischen Prozessrecht (z. B. Sonderregime des Asylprozessrechts; überindividueller Rechtsschutz wie etwa Verbandsklagen im Umweltrecht oder kollektive Rechtsschutzmöglichkeiten im Verbraucherrecht)? Welche Bedeutung hat gerade der Eilrechtsschutz für den Zugang zum Recht? In welchem Verhältnis steht die staatliche Gerichtsbarkeit zur Kirchen-, Verbands- oder Schiedsgerichtsbarkeit? Welche Chancen und Gefahren birgt dieser Gerichtspluralismus?
Rechtsdurchsetzung und -wahrnehmung
Welche tatsächlichen Hürden beeinträchtigen die Rechtswahrnehmung (z.B. Rechtsverfolgungskosten; Sprachbarrieren; überlange Verfahrensdauern; Informationsdefizite über behördliche Vorgänge)? Können andere Formen der Streitbeilegung, etwa Compliance-Mechanismen, oder die Effektuierung von Rechtsdienstleistungen, beispielsweise durch Legal Tech, Rechtsdurchsetzungshürden überwinden? Wie ist es zu bewerten, dass die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen eine Strategie der Jurisdiktionsvermeidung verfolgen? Welche strukturellen Vollzugsdefizite bestehen auf den unterschiedlichen Rechtsebenen (Völkerrecht, Europarecht, nationales Recht)? Wie sollte der (zunehmenden?) Missachtung verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher sowie völker- und europarechtlicher Entscheidungen begegnet werden?
Zuflucht zum Recht
Inwiefern lassen sich gerichtliche Verfahren auf internationaler wie auf nationaler Ebene als Juridifizierung politischer Konflikte beschreiben und problematisieren? Wie ist das mittlerweile auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbreitete Phänomen der strategischen Prozessführung zu bewerten? Warum und mit welchen Folgen wurden gerade europäische Gerichte zur Austragung innenpolitischer Konflikte mobilisiert? Wie gehen Gerichte generell mit solchen politisierten Prozessen um?
Zugang zu rechtlichem Wissen
Inwiefern liegt in der eingeschränkten Zugänglichkeit apokrypher Regelungsformen wie Verwaltungsvorschriften oder DIN-Normen ein verfassungsrechtliches Problem? Welche tatsächlichen Hürden beschränken den Zugang zu rechtlichem Wissen (z. B. Blackbox Algorithmus; Bezahlschranken von Datenbanken)? Wie wird das öffentliche Recht in den Medien dargestellt und kommuniziert?
Zugang zur und Verantwortung der Profession
Wie rekrutiert sich der Rechtsstab? Wie ungleich sind die Zugangschancen zu den einzelnen Rechtsprofessionen verteilt? Welche Verantwortung haben gerade Jurist*innen im öffentlichen Recht (z. B. Ausweisung von Methodenfragen als Machtfragen; Offenlegung von Gutachter- und Beratertätigkeiten)? Empfiehlt sich die Ausarbeitung einer Fachdidaktik des öffentlichen Rechts?
Diskriminierung als Zugangshindernis
In allen Themenfeldern stellt sich die Frage, inwiefern rechtliche und/oder faktische Diskriminierungen den gleichen Zugang zum Recht beeinträchtigen. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die parlamentarische Gesetzgebung sind ebenso ungleich verteilt wie die Chancen zur gerichtlichen Rechtsverwirklichung. Auch beim Zugang zur Rechtsprofession wirken u. U. diskriminierende Exklusionsmechanismen (z. B. Verbot religiöser Symbole auf der Richterbank). Die 61. JTÖR will diskriminierungskritischen Perspektiven Raum geben.
Zugang zur Tagung
Über diese Themen möchten wir auf der Tagung in zwei Formaten diskutieren. Zunächst wird es das bekannte Vortragsformat geben, bei dem zwei oder drei Referent*innen eines thematischen Blocks jeweils 20- oder 30-minütige Vorträge halten, bevor das Panel anschließend für Fragen und Kritik geöffnet wird. Daneben möchten wir auf der 61. JTÖR ein neues, diskursiv angelegtes Vortragsformat einführen. In diesem Format, das während der Tagung zweimal erprobt werden soll, halten jeweils zwei Referent*innen einen 10-minütigen Impulsvortrag zu dem gleichen Thema. Anschließend findet eine – im Vergleich zum klassischen Format längere – Diskussion statt. Die kürzere Vortragsdauer wird sich auf den Umfang der späteren Veröffentlichung nicht auswirken. Folgende Themen sind für das neue Vortragsformat vorgesehen:
Panel I: Gerichte vs. Gesetzgeber: Vom Richterspruch zum Gesetz?
Angesichts der Herausforderung des Klimawandels sehen sich die Gerichte nicht nur in Deutschland immer häufiger einem erheblichen Entscheidungsdruck ausgesetzt, wenn – zum Teil unter der Zurückdrängung des Verletztenklagemodells – ein Tätigwerden des Gesetzgebers gerichtlich angestrebt wird. Dies illustrieren die Verfahren zur Luftreinhaltung ebenso wie die Verfassungsbeschwerden von neun Jugendlichen, die sich gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen wenden. Vor diesem Hintergrund soll sich das Panel mit der Frage beschäftigen, ob – und wenn ja inwieweit – Gerichte die politischen Verfassungsorgane zur entschiedeneren Bekämpfung des Klimawandels verpflichten dürfen.
Panel II: Lobbyismus: Unterwanderung oder Stärkung demokratischer Verfahren?
Lobbyismus beeinflusst Gesetzgebung. Er schafft damit einen Zugang zu Recht jenseits von Wahlen und Abstimmungen als verfassungsmäßig vorgesehene Partizipationsmöglichkeiten des Volkes. Gefährdet Lobbyismus durch die asymmetrische Einflussnahme den demokratischen Prozess oder ist die Einwirkung auf politische Entscheidungsträger durch Interessengruppen eine der Partizipationsmöglichkeiten, die die Demokratie handlungsfähig halten?
Für beide Vortragstypen bitten wir um die Einsendung eines deutschsprachigen Exposés (ca. 3000 Zeichen) sowie eines kurzen Lebenslaufs bis spätestens 11. Oktober 2020 an folgende Kontaktadresse: jtoer2021@uni-muenster.de
Hier findet ihr unseren Werkstattbericht, in dem wir transparent machen wollen, was aus unserer Sicht ein gelungenes Exposé ausmacht. Mehr Informationen zum neuen Vortragsformat findet ihr hier.
Wer sich für einen „klassischen“ Vortrag bewerben möchte, wählt bitte den Betreff „Exposé JTÖR Münster 2021: Klassischer Vortrag“. Diejenigen, die einen Impulsvortrag halten möchten, geben ihrer E-Mail bitte den Betreff „Exposé JTÖR Münster 2021: Impulsvortrag 1 bzw. 2“. Wer sich für beide Formate bewerben möchte, schickt bitte zwei separate und entsprechend bezeichnete E-Mails.
Die eingegangenen Exposés werden „blind“ bewertet. Daher dürfen diese selbst keinen Hinweis auf die Identität des Autors/der Autorin enthalten. Nach Eingang versenden wir eine Eingangsbestätigung. Im Nachgang der Tagung werden die verschriftlichten Referate in einem Tagungsband veröffentlicht.
Call for Teams
Interessierte Kolleg*innen, die sich vorstellen können, im Jahr 2022 die 62. JTÖR auszurichten, laden wir herzlich ein, sich unter jtoer2021@uni-muenster.de bei uns zu melden.