Dies wird von den Hochschullehrern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in den jeweiligen Fachgruppen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht vereinbart.
Dies wird von den Hochschullehrern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in den jeweiligen Fachgruppen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht vereinbart.