Vorziehen des Examens
Nach der Regelung im JAG ist es grundsätzlich möglich, die im Studienplan vorgesehene Reihenfolge der ersten Prüfung umzukehren. Das JPA Hamm akzeptiert die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung auch dann, wenn die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht absolviert wurde. Mittlerweile entscheiden sich über 30 % unserer Studierenden dafür, die staatliche Pflichtfachprüfung vorzuziehen.
Gründe, die dafür sprechen:
Dies hat den Vorteil, dass sich die Examensvorbereitung (also bspw. das Unirep) direkt an das Grundstudium anschließt, so dass der erlernte Pflichtfachstoff der ersten 4 - 5 Semester noch frisch im Gedächtnis ist, dass man mehr Zeit für die Vorbereitung auf den Freischuss hat und die Klausuren sogar noch abschichten kann. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn man die Zwischenprüfung nicht innerhalb der ersten vier Semester ablegen kann, denn so kann man die Frist für den Freischuss noch einhalten, obwohl man nicht wie vorgesehen im 5. Semester mit dem Schwerpunktbereich anfangen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Freischuss nur für solche Studierende kostenlos ist, die sich bis zum Ende des achten Semesters für die staatliche Pflichtfachprüfung angemeldet haben. Auch bei einer Anmeldung nach dem achten Semester besteht die Wiederholungs- und Verbesserungsmöglichkeit – für diese wird allerdings eine Gebühr von 200 Euro erhoben.
Gründe, die dagegen sprechen:
Es gibt aber gute Argumente, die für die im Studienplan vorgesehene „normale“ Reihenfolge sprechen: Direkt nach der Zwischenprüfung ist es in der Regel noch zu früh, um in die Examensvorbereitung einzusteigen. Im 5. Semester sieht der Studienplan ja ohnehin noch eine Reihe von Pflichtfachveranstaltungen vor. Außerdem können Sie die Phase der Schwerpunktbereichsausbildung im 5. und 6. Semester bereits dazu nutzen, auch die Pflichtfächer zur Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung zu wiederholen und zu vertiefen. Ferner weisen die meisten Schwerpunktbereiche Bezüge zum Pflichtfachstoff auf und vertiefen diesen zumindest partiell. Unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich gewinnen Sie während des Schwerpunktbereichsstudiums einen besseren Überblick und sammeln zudem Prüfungserfahrung und -routine, was Ihnen in der staatlichen Prüfung von Nutzen sein wird. Ein weiterer Gesichtspunkt ist, dass das Vorziehen der staatlichen Prüfung in der Regel zu einer Verlängerung des Studiums führt. Wer diese Option wählt, tut das meistens, um etwas mehr Zeit für die Vorbereitung auf den Freischuss zu gewinnen. Dann schließt sich nach der staatlichen Pflichtfachprüfung noch ein ganzes Jahr für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an. Wenn Sie Ihre Zeit nicht sehr konsequent planen, überschreiten Sie damit insgesamt die Regelstudienzeit. BAföG-Empfänger müssten in diesem Fall ihre Studienfinanzierung über das 10. Semester hinaus anderweitig sichern. Das SP-Zeugnis kann übrigens i.d.R. erst zu Beginn des folgenden Semesters ausgestellt werden. Vorzeitige Korrekturen gibt es nicht! Mit der Bewerbung fürs Referendariat muss man also noch eine Weile warten, wenn man die letzten Schwerpunktprüfungen abgelegt hat.
Zu beachten ist weiterhin, dass für den Fall, dass der Schwerpunkt erst nach der staatlichen Pflichtfachprüfung abgelegt wird, die Seminararbeit nicht als die erforderliche vierte Hausarbeit dienen kann. Damit eine Anmeldung dennoch erfolgen kann, muss eine weitere (Kurz-) Hausarbeit aus dem Pflichtstoffbereich absolviert werden.