Die staatliche Pflichtfachprüfung

Das Universitätsstudium endet mit der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung bei einem Justizprüfungsamt, deren Ergebnis 70 Prozent der Endnote ausmacht. Da es sich um eine Staatsprüfung handelt, wird diese nicht von der Universität durchgeführt, sondern landesweit von einem der drei Justizprüfungsämter. In der Regel legen die Studierenden aus Münster, das Examen bei dem Justizprüfungsamt in Hamm ab. Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Zunächst werden sechs Klausuren geschrieben. Verlangt wird – wie bereits während des Studiums – jeweils ein Gutachten zur Lösung eines Rechtsfalles. Im Anschluss hieran findet eine mündliche Prüfung mit einem Prüfungsgespräch statt.

Damit eine Zulassung zum Examen erfolgen kann, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, wie bspw. das Bestehen der Zwischenprüfung, erfüllt sein. Diese Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Website des Justizprüfungsamts in Hamm zusammengefasst. 

Das Examen erfordert ein hohes Maß an Vorbereitung. Hierbei ist das UniRep behilflich.

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