Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Deutsches Recht sind in der Zugangs- und Zulassungsordnung geregelt.
Studierende können zum Masterstudiengang „Deutsches Recht“ zugelassen werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern, das einem Wert von 210 ECTS-Punkten entspricht
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Betrug die Studiendauer des Erststudiums nur sechs Semester (entspricht nur 180 ECTS-Punkten), müssen Sie zusätzlich 30 ECTS-Punkte in anderen vorbereitenden oder verwandten Studiengängen mit gleichwertigen und anrechenbaren Leistungen erworben haben (z. B. 30 ECTS-Punkte in einem anderen rechtswissenschaftlichen Masterstudiengang).
Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache ist durch eine Prüfung zu erbringen. Die rechtswissenschaftliche Fakultät akzeptiert beispielsweise die DSH2-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang). Ferner können die Kenntnisse durch folgende Zertifikate nachgewiesen werden:
- TestDaF Stufe 4 in allen Bereichen (oder höher)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusminister-Konferenz Stufe II (In allen Teilbereichen C1-Niveau)
- Goethe-Zertifikat C2
- UNIcert-Zertifikat der Stufen III (oder höher)
- TELC C1 Hochschule
Weitere Informationen zu Sprachzertifikaten und studienvorbereitenden Sprachkursen an der Universität Münster finden Sie auf der Website des International Office.